Helmut Roewer
Von einem der auszog, das Zählen zu lernen
Nichts ist entschieden – Zwischenbilanz zu den US-Wahlen 2020 zwei Wochen nach dem Wahltag.
Im folgenden Beitrag werde ich den Versuch unternehmen, den Stand der Dinge zu schildern – und zwar getrennt nach den derzeit ermittelbaren Fakten und den hieraus zu ziehenden Folgerungen. Es wird in diesem Zusammenhang nicht ausbleiben können, einige Anmerkungen zum US-Wahlsystem zu machen. Doch bitte ich nicht missverstanden zu werden. Es geht nicht um die Stammtisch-Kritik des Wahlsystems, sondern es geht um dessen Schilderung. Das ist bereits schwierig genug.
Die Präsidentenwahl ist keine direkte Volkswahl, sondern eine, in denen das Wahlvolk in jedem Staat der USA eine Wahldelegation mit Mehrheit bestimmt. Die wird in das Electoral College entsandt, um mit einheitlicher Stimme den Präsidenten zu wählen. Hierbei haben die einzelnen Staaten der USA unterschiedliches Stimmgewicht. Wegen des Mehrheitswahlrechts zur Bestimmung der Wahldelegation kommt es auf die separate Auszählung in jedem einzelnen Staat der USA an.
1. Das Problem der Stimmenauszählung
Sachstand: Die Stimmenauszählung ist in einigen Staaten noch im vollen Gange. Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Gründe. Zum einen wurden – aus welchen Gründen auch immer – ganze Stimmbezirke in einzelnen Staaten nicht gezählt, oder sie sind in die jeweilige Gesamtrechnung des Staates nicht eingegangen. Man kann also schon deswegen in einigen Staaten nicht sagen, wie die Wahl ausgegangen ist. Zum andern geht es um Neuauszählung.
2. Das Problem des Ein-Prozent-Abstands
In etlichen Staaten gilt die Regelung, dass die Zählung, wenn sie als abgeschlossen festgestellt wurde, dann per Hand wiederholt werden muss, wenn sich der Abstand der Konkurrenten im Ein-Prozent-Bereich der Wahlanteile an dem Gesamtstimmenergebnis bewegt. Das ist in einigen Staaten der Fall. Das Problem des verzögerten Ergebnisses wird dadurch verschärft, dass in diesen Staaten nunmehr das sog. Audit stattfindet, d.h., es wird der Versuch unternommen festzustellen, ob es zu den abgegebenen Stimmen konkrete und berechtigte Wähler gegeben hat. Dieses Problem mag uns fremd vorkommen, man muss indessen berücksichtigen, dass es (a) weitgehend keine Handauszählung mehr gibt, sondern die Auszählung mit Hilfe von Wahlmaschinen stattfindet und (b) es keine Einwohnermelderegister gibt, so dass es erhebliche Probleme bereitet, die Wahlberechtigung eines potentiellen bzw. tatsächlichen Wählers festzustellen.
3. Das Problem der Wählerregistrierung
Um die berechtigten Wähler vor einer Wahl zu erfassen, gibt es die höchst unterschiedlich ausgestaltete Wählerregistrierung. Sie setzt voraus, dass der potentielle Wähler sich selbst darum bemüht. Da die Wählerregistrierung in etlichen Fällen den Parteien überlassen ist, bedeutet dies ein Einfalltor für Unregelmäßigkeiten. Nach Abschluss der Wählerregistrierung steht im Grunde genommen fest, wie viele potentielle Wähler es gibt. In der Praxis ist es selbstverständlich so, dass die Zahl der tatsächlichen Wähler kleiner ist, als die der registrierten Wähler, da nicht jeder, der sich hat registrieren lassen, am Wahltag seine Stimme abgibt.
Bei der Präsidentenwahl 2020 besteht die Besonderheit, dass in mindestens 12 Staaten mehr Stimmen abgegeben und gezählt wurden, als Wähler registriert waren. Dieser Vorgang deutet auf Unregelmäßigkeiten bei der Registrierung bzw. beim Wahlvorgang hin. Es handelt sich – nach den einzelnen Staaten unterschiedlich – offenbar um Über-Stimmen im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
4. Das Problem der Wahlfälschung
Vorwürfe der Wahlfälschung beziehen sich auf unterschiedliche Vorgänge. Gravierend erscheinen vor allem die Manipulation der Wählerlisten, das Einfiltern von fabrizierten Wahlunterlagen der Briefwahl und das mutwillige Falschauszählen. Für diese Vorwürfe gibt es eine überbordende Vielzahl von Beweismitteln, die vor allem in eidesstattlichen Versicherungen von Augenzeugen fixiert worden sind.
Das massenhafte Vorliegen dieser Beweismittel verweist alle Mainstreamberichte, dass es bei den Wahlen so korrekt wie nie zugegangen sei, ins Reich der Desinformation. Ob diese Beweismittel im Einzelnen als zutreffend zu würdigen sind, steht auf einem anderen Blatt.
5. Das Problem der elektronischen Wahlmanipulation
Neben der sozusagen herkömmlichen Wahlfälschung steht im Moment das Problem zur Debatte, ob Wahlmaschinen, ihre Programmierung und der elektronische Additionsvorgang absichtlich manipuliert worden sind. Hierzu lässt sich meines Wissen derzeit keine verlässliche Aussage treffen.
Es kursiert seit mindestens zwei Tagen die abenteuerlich anmutende Meldung im Internet, dass ein Greiftrupp der US-Armee in Frankfurt am Main den einschlägigen Server, von dem die behaupteten Wahlfälschungen gesteuert worden seien, konfisziert habe. Ohne, dass es für diesen unglaublich erscheinenden Vorgang nachvollziehbare Fakten gibt, halte ich bislang die Quelle für diese Behauptung für jemanden, der gezielte Desinformation betreibt. Das Ziel ist ein Ablenkungsmanöver für den Fall, dass es die elektronische Verfälschung des Wahlvorgangs tatsächlich gegeben hat. Ein solches Vorgehen ist im Desinformationsgeschäft kleine Münze: Ich bestätige das tatsächlich Vorgekommene durch eine Meldung, die sich alsbald als Lüge entlarven lässt, um sagen zu können: Das Ganze stimmt nicht, ihr seid auf eine Lüge reingefallen.
Daneben besteht das Problem weiterhin, ob es eine solche elektronisch Manipulation gegeben hat. Das Wahlsystem der USA ist hierfür anfällig. Hat es diese Manipulation gegeben, wurden die Wähler zum Popanz degradiert. Ich bezweifle indessen, dass sich dieser Vorgang in überschaubarer Zeit befriedigend aufklären lässt. Ich mag mich allerdings irren.
6. Das Problem der Relevanz
Wahlfälschungen, Manipulationen und Fehler aufgrund von Schlamperei sind nur dann im rechtlichen Sinne relevant, wenn sie geeignet sind, das Wahlergebnis entscheidend zu verändern. Das ist in mindestens 6 Staaten der USA der Fall. Diese Häufung bedeutet zudem, dass der Ausgang der Gesamtwahl so oder genau anders herum zu bewerten ist. Zu deutsch: Die jetzt behaupteten Vorgänge sind entscheidungsrelevant.
7. Das Problem der Gerichtsverfahren
Es findet zur Zeit eine nicht genau bestimmbare Zahl von Gerichtsverfahren mit unterschiedlichen Klägern statt. Die Mehrzahl dieser Verfahren ficht die Ergebnisse in den einzelnen Staaten an. In etlichen Fällen sind Bürger, die mir unbekannt sind, die Kläger, in anderen Fällen die Trump-Kampagne. Die Klagen finden auf unterschiedlichen Ebenen statt, weil entweder das Recht des jeweiligen Staates oder Bundesrecht als verletzt angesehen wird.
Was aus dieser Flut von Verfahren herauskommt, ist noch nicht absehbar. Das gilt auch für zwei, in der ersten Instanz abgeschlossene Verfahren: Das eine betrifft Pennsylvania, wo die Abgabe der Briefwahlunterlagen durch ein Gericht über den Wahltag hinaus verlängert wurde (es sollen über 700.00 Stimmen betroffen sein). Diese Entscheidung wurde durch ein Bundesgericht für rechtswidrig erklärt (die Stimmen müssten demnach wieder herausgerechnet werden). Die andere Entscheidung betrifft California, wo der demokratische Gouverneur die Briefwahl entgegen dem gesetzlichen Wortlaut für allgemein zulässig erklärt hatte. Das entscheidende Gericht hat die Wahlen im Staat California für generell gesetzwidrig erklärt. In beiden Fällen ist noch unklar, welche Rechtsfolgen und danach praktischen Folgen diese Entscheidungen haben werden.
Bei der Zweigliedrigkeit der Gerichte in solche der Staaten und solche des Bundes kann es zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen. Ob in diesen Fällen das oberste Bundesgericht, der Supreme Court, das letzte Wort spricht, steht noch aus. In jedem Fall jedoch sollte man die Mehrheitsverhältnisse dort im Blick haben. Sie sind pro-konservativ, was nicht in jedem Fall pro-Trump bedeuten muss. In jedem Fall wird man dort aber für ungesetzliches Handeln wenig Sympathie aufbringen.
Die Streitigkeiten müssen bis zum 14. Dezember 2020 beendet sein. Warum und was passiert, wenn das nicht der Fall ist, gleich unten mehr.
8. Das Problem der Erklärung von Sieg und Niederlage
Wir stoßen immer wieder auf Mainstreamberichte aus den USA, Trump habe seine Niederlage, wenn auch verklausuliert, eingeräumt. Das stimmt meines Wissen nicht, dennoch halte ich den Vorgang für erklärungsbedürftig.
Gegenwärtig ist es so, dass Biden seinen Sieg erklärt hat. Trump hat sich ganz anders verhalten. Er hat zwar nicht seinen Sieg erklärt, aber er hat gesagt, er könne niemandem anraten, auf seine Niederlage zu wetten.
Man muss wohl beachten: Die Erklärung des Sieges ist in den USA nicht einmal die halbe Miete. Entscheidend ist vielmehr, dass der Unterlegene seine Niederlage einräumt. Erst das bedeutet: game over. Alles, was danach kommt, ist nur noch das Abwickeln von Formalitäten. Dieses Einräumen der Niederlage, um das zu wiederholen, hat bislang nicht stattgefunden. Hieraus folgt nun etwas Erstaunliches. Jetzt, und man muss sagen, jetzt erst greifen die Regelungen des Verfassungsrechts über die Wahl von US-Präsidenten.
9. Das Problem des Electoral College und des 14. Dezember 2020
Die Wahl von US-Präsidenten findet – entgegen landläufiger Meinung – nicht durch das Volk, sondern durch das Electoral College statt. Wie sich dieses aufgrund der Wahlen vom 3. November 2020 zusammensetzen wird, ist derzeit äußerst umstritten. Nach den Vorschriften der US-Verfassung (12. Verfassungszusatz) müssen diese Streitfragen bis zum ersten Montag nach dem zweiten Mittwoch im Dezember nach der Wahl entschieden sein. Das ist aktuell der 14. Dezember 2020.
Ich kann unmöglich vorhersagen, ob die Unzahl der anhängigen Streitfragen, die den Ausgang der Wahl und damit die Zusammensetzung des Electoral College betreffen, am 14. Dezember 2020 vom Tisch sein werden. Ist dies nicht der Fall, wird der US-Präsident im Repräsentantenhaus gewählt.
Wenn ich das richtig deute, stimmen bei dieser Wahl nicht die einzelnen Abgeordneten ab, sondern die entsendenden Staaten jeweils geschlossen. Das sind, wenn ich mich nicht verzählt habe, 26 Staaten, die von Republikanern dominiert werden, und 23 Staaten, in denen Demokraten das Sagen haben, während einer schließlich als independent (unabhängig) gerechnet wird. Immer vorausgesetzt, dass ich mich in diesem Gesetzesgestrüpp nicht verheddert habe, dürfte der Ausgang einer solchen Abstimmung nicht fraglich sein.
Mag sein, dass es Rechtsgelehrte gibt, die das anders sehen. Ich lasse mich gerne belehren. Aber bis dahin denke ich, hat Trump keine schlechten Karten.
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Donnerstag, 19.11.2020