Stefan Schubert
Generalbundesanwalt: Über 3000 islamistische Terrorverfahren seit Grenzöffnung 2015
Auf Anfrage des Autors bestätigt der Generalbundesanwalt für das abgelaufene Jahr 381 neue Terrorverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus. Trotz dem unter der Merkel-Regierung zur Staatsdoktrin erhobenen »Kampf gegen rechts« belegen die aktuellen Zahlen eindeutig, dass das Sicherheitsrisiko durch den radikalen Islam die bedrohlichste Gefahr für die Bürger dieses Landes und die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft (GBA) im Jahr 2020 rund 600 Terrorverfahren neu eingeleitet. Die 381 Verfahren im Bereich islamistischer Terrorismus bedeuten somit einen Anteil von über 63 Prozent aller Terrorfälle in Deutschland.
Trotz expliziter Nachfrage blieb der GBA die genaue Anzahl der Terrorverfahren im Bereich Links- und Rechtsextremismus schuldig. »Man wolle keine Rückschlüsse auf die Überwachungsintensität dieser Szenen liefern«, lautet die nicht nachvollziehbare Argumentation der Pressestelle. Befremdlich ist dieses Agieren zudem, da nach einer parlamentarischen Anfrage der Opposition die beiden Zahlen herausgegeben werden müssen und damit öffentlich werden.
Der Flüchtlingswelle folgt die islamistische Terrorwelle
Wir befinden uns mittlerweile im 6. Jahr der merkelschen »Grenzöffnung«, wobei die mediale Sprachpolizei versucht, diesen Begriff weitgehend zu tabuisieren. Wie immer die politisch korrekte Bezeichnung auch lauten mag, der 13. September 2015 wird als der Tag in die deutschen Geschichtsbücher eingehen, an dem Angela Merkel der Bundespolizei, vormals dem Bundesgrenzschutz, untersagte, Deutschlands Grenzen, die Identität des Landes, die Sozialsysteme und im Besonderen die Sicherheit der Bürger zu schützen.
Die Analyse der Terrorzahlen der vergangenen Jahre sagt zudem mehr über die tatsächliche Sicherheitslage im Land aus, als die unter Manipulationsverdacht stehende Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) aus dem Hause Seehofer.
Der Verlauf des Flüchtlingsstroms und dessen höchst problematischer Anteil an Islamisten und Terroristen lassen sich somit direkt an den Zahlen des Generalbundesanwalts ablesen. Demnach leitete der Generalbundesanwalt seit 2015 insgesamt 3026 islamistische Terrorverfahren ein. Eine geradezu unfassbare Zahl. Zudem, wenn man sich vergegenwärtigt, dass beispielsweise ein Verfahren gegen eine fünfköpfige IS-Zelle in Berlin in die Statistik mit einem Terrorverfahren Eingang findet.
Die Anzahl der Islam-Terroristen in Deutschland hat nach Schätzungen von Sicherheitsexperten längst fünfstellige Dimensionen angenommen.
Es folgen unstrittige Fakten. Diese wurden dem Autor nach Anfrage von der Pressestelle des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe mitgeteilt:
- 2015 wurden 108 Terrorverfahren mit islamistischem Bezug eröffnet.
- 2016 hat sich die Zahl mit 201 islamistischen Terrorverfahren fast verdoppelt.
- 2017 schlägt sich die Flüchtlingswelle mit 1052 Terrorverfahren in der Statistik nieder.
- 2018 wurden 884 islamistische Terrorverfahren dokumentiert.
- 2019 kamen weitere 400 islamistische Terrorverfahren hinzu.
- 2020 sind 381weitere islamistische Terrorverfahren eingeleitet worden.
Die Gesamtsumme der islamistischen Terrorverfahren durch den GBA summiert sich seit 2015 somit auf 3026 Terrorfälle.
Die offenen Grenzen, die Migrations-Agenda der Bundesregierung, der Kontrollverlust und das Staatsversagen, wie das Nicht-Abschieben von Islamisten und Terrorismusverdächtigen, haben zu einer dramatischen Verschlechterung der Sicherheitslage geführt. Jederzeit rechnen die Sicherheitsbehörden mit neuen islamistischen Terroranschlägen. Dies stellt auch kein kurzfristiger Kollateralschaden der Flüchtlingspolitik dar, um es einmal zynisch zu umschreiben, sondern wird zur Belastung für nachfolgende Generation werden. Ein Blick nach Frankreich, England und Belgien lassen eine baldige und anhaltende Eskalation befürchten.
Derweil können Bundesminister wie Heiko Maas öffentlich und unwidersprochen Falschnachrichten verbreiten: »Es gibt keine Verbindung, keine einzig nachweisbare Verbindung zwischen dem Terrorismus und den Flüchtlingen – außer vielleicht eine: nämlich dass die Flüchtlinge vor den gleichen Leuten in Syrien flüchten, die verantwortlich sind für die Anschläge in Paris«, so der damalige Bundesjustizminister im ARD-Morgenmagazin.
Während AfD-Mitgliedern gefühlt Zitate bis aus dem Teenager-Alter vorgeworfen werden, musste sich Herr Maas für diese vorsätzlichen Fake News niemals medial rechtfertigen, entschuldigen oder gar zurücktreten.
Dabei reicht ein Blick in die Pressemitteilungen des GBA aus, um zu erkennen, dass Terroristen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan in großer Anzahl als Terrorverdächtige in Deutschland enttarnt wurden.
Kriegsverbrecher statt »Flüchtlinge«
Nehmen wir eine aktuelle Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 18. Januar 2021, die für jeden Bürger unter generalbundesanwalt.de frei zugänglich ist. Dort heißt es:
»Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra (JaN) wegen u.a. des Vorwurfs eines Kriegsverbrechens erhoben.
Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Dezember 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den syrischen Staatsangehörigen Khedr A. K. sowie
den syrischen Staatsangehörigen Sami A. S.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person gemeinschaftlich getötet zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 211 Abs. 2 Var. 4 StGB).
Sie verbrachten gemeinsam mit den weiteren Beteiligten den gefesselten und bereits durch schwere Misshandlungen gezeichneten Gefangenen zum Hinrichtungsort. Khedr A. K., mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnet, übernahm dort die Bewachung des Gefangenen und die Abschirmung der Hinrichtung. Sami A. S. wiederum filmte entsprechend der vorherigen Planung die Erschießung und kommentierte die Aufzeichnung in verherrlichender Art und Weise. Die Aufnahme stellte er anschließend der Terrororganisation Jabhat al-Nusra für deren Propagandaarbeit zur Verfügung.«
Die uns von den Mainstream-Medien angekündigten »hilfsbedürftigen Flüchtlinge« entpuppten sich in diesem Fall als brutale Mörder und Kriegsverbrecher. Wie hoch die Dunkelziffer in diesem epochalen Migrationsstrom insgesamt ist, bleibt jedoch bisher unbekannt.
Die AfD-Fraktion versucht zwar durch zahlreiche Anfragen an belastbare Zahlen zu gelangen, doch wird die größte Oppositionspartei im Bundestag durch die Bundesregierung in dreister, geradezu anti-demokratischer Weise, ausgebremst. Wer über einen hohen Blutdruck verfügt, sollte sich die Drucksache Deutscher Bundestag 19/25939 besser nicht durchlesen. Für alle hartgesottenen ist das hier hinterlegt Dokument sehr aufschlussreich. Im Besonderen mit welchen hanebüchenen Begründungen die Nicht-Beantwortung von parlamentarischen Anfragen abwürgt werden:
»Eine Beantwortung der Frage kann wegen des damit verbundenen unzumutbaren Aufwands nicht erfolgen. (…) Zum derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Status des genannten Personenkreises kann das BAMF auf Grund der Kompetenzverteilung keine Auskünfte erteilen.
(…) Die weitere Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohles nicht offen erfolgen. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohles schutzbedürftige Informationen, die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsmethoden und Vorgehensweisen des BfV unter Einfluss von Kooperationen mit anderen Behörden, anderen Nachrichtendiensten im Rahmender Aufgabenwahrnehmung gezogen werden.«
Nichtsdestotrotz, im Dokument werden durchaus Zahlen und Fakten genannt, welche allerdings Die Destabilisierung Deutschlands untermauern.
Die folgende Einschätzung aus dem Bundesinnenministerium, die auch in der Drucksache nachzulesen ist, müsste eigentlich vor jeder Bundestagssitzung durch den Bundestagspräsidenten verlesen werden, damit die Abgeordneten an die Folgen ihrer desaströsen Politik erinnert werden:
»Die Bedrohungslage für Deutschland befindet sich unverändert auf einem hohen Niveau. Deutschland steht weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum von internationalen terroristischen Organisationen. Mit einer anhaltend hohen Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten ist auch im Jahr 2021 zu rechnen.«
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Mittwoch, 10.02.2021