Torsten Groß

Berliner Enteignungsinitiative: Ablenkung von den wahren Ursachen der Wohnungsnot

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Am vergangenen Freitag (26.02.) hat die Bürgerinitiative »Deutsche Wohnen & Co. Enteignen« in Berlin ihr Volksbegehren zur Enteignung und Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen gestartet. Innerhalb der nächsten vier Monate will man 175.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln. Sollte das gelingen, würden die Berliner am 26. September 2021– parallel zur Bundestagswahl und der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus – in einem Volksentscheid auch darüber entscheiden, ob die Wohnungsbestände von Immobiliengesellschaften, die über mehr als 3.000 Wohneinheiten verfügen, gegen Zahlung einer Entschädigung sozialisiert und in öffentliches Eigentum überführt werden sollen.

Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass es tatsächlich zu einem Volksentscheid im Herbst kommen wird. Denn die Aktivisten rund um ihren Sprecher Rouzbeh Taheri sind nicht nur umtriebig, sondern auch gut vernetzt. Unterstützt wird die Initiative u. a. von den Gewerkschaften, dem Mieterbund und – als einziger Partei im Berliner Abgeordnetenhaus – durch Die Linke. Der 45-jährige Taheri, der aus dem Iran stammt und 1988 als Asylbewerber ins damalige West-Berlin kam, gehörte zunächst der SED-Nachfolgepartei PDS an und wechselte später zur WASG. 2007 fusionierten die beiden Gruppierungen zur Linkspartei. Heute nach eigenen Angaben parteilos bezeichnet sich Taheri selbst als »unabhängig links«.

980500_jung_staatsantifaIn dem von Taheri und seinen etwa 80 Mitstreitern eingeleiteten Volksbegehren wird der Berliner Senat dazu aufgefordert, den Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes zu erarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um private Immobilien sowie Grund und Boden in Berlin zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführen zu können.

Nach Angaben der Initiative wären in Berlin 240 000 Wohnungen betroffen. Der Senat geht von 226 000 aus. Davon gehören alleine der Deutsche Wohnen über ihre Tochter GSW 112 000 Einheiten, was erklärt, warum der börsennotierte Konzern zum bevorzugten Feindbild der Aktivisten avanciert ist. Verfassungsrechtlich wird die Enteignungsforderung auf Art. 15 des Grundgesetzes gestützt.

Dort heißt es: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.« Es ist allerdings juristisch äußerst umstritten, ob diese Verfassungsnorm tatsächlich herangezogen werden kann, um die Enteignung von Wohnungsgesellschaften zu rechtfertigen. Denn ein derart weitreichender Eingriff in das Privateigentum ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig, wie es in Art. 14 Abs. 3 ausdrücklich heißt, also bei einem übergeordneten gesellschaftlichen Interesse, was regelmäßig beim Bau von Straßen und Schienenwegen sowie bei Bergwerksprojekten gegeben ist. Ob bereits fortdauernde Engpässen und Preissteigerungen auf dem Mietwohnungsmarkt ausreichend sind, um diese Voraussetzung zu erfüllen, erscheint mehr als zweifelhaft.

Im Übrigen ist die Behauptung, böse »Spekulanten« in Gestalt von Immobilienkonzernen seien für die prekäre Situation auf dem Wohnungsmarkt in Berlin und anderen deutschen Großstädten verantwortlich, weil sie mit der Vermietung von Wohnraum Geld verdienten und so die Mietpreise nach oben trieben, schlicht falsch. Dass Mietwohnungen vor allem in den urbanen Ballungsräumen immer teurer werden, hängt in erster Linie mit der hohen Nachfrage nach Wohnraum zusammen. Und die ist in den letzten Jahren vor allem deshalb gestiegen, weil viele Menschen aus dem Ausland in die Bundesrepublik eingewandert sind.

Der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zuzügen nach Deutschland und den Fortzügen ins Ausland, betrug zwischen 2012 und 2019 durchschnittlich rund 520.000 Personen pro Jahr. Diese hohe Zahl ist nicht nur auf den Zustrom von Asylbewerbern zurückzuführen, sondern auch der Zuwanderung von EU-Bürgern im Rahmen der europäischen Personenfreizügigkeit geschuldet. Insgesamt ist die Wohnbevölkerung in Deutschland im vorgenannten Zeitraum um 2,65 Millionen gewachsen, wobei die Tatsache, dass die Zahl der Sterbefälle die der Geburten im Mittel um etwa 150.000 übersteigt, dämpfend wirkte.

In der Hauptstadt Berlin hat die Einwohnerzahl in der abgelaufenen Dekade um durchschnittlich 20.000 p.a. zugelegt. Mit diesem rasanten Zuwachs, der wie gesagt vor allem eine Folge der Immigration ist, hat die Bautätigkeit schlicht nicht mithalten können, zumal Bauland gerade in den Städten nur begrenzt verfügbar ist. Das erklärt die unlängst von den Grünen losgetretene Debatte über ein mögliches Bauverbot für Eigenheime in großen Kommunen, das in Hamburg-Nord bereits Realität geworden ist.

Verschärft wird die Wohnungsnot durch gesetzliche Vorschriften, die das Bauen in Deutschland verteuern und so die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum ausbremsen. Die Zahl der Bauvorschriften hat sich zwischen 2005 und 2019 von 5.000 auf 20.000 vervierfacht.

Dafür verantwortlich sind vor allem die Vorgaben zur Energieeinsparung, mit denen die Bundesregierung die international vereinbarten Klimaziele erreichen will. Wegen der zahllosen Auflagen lohnt es für private Bauträger kaum noch, in niedrigpreisigen Wohnraum zu investieren, weil wegen der hohen Kosten keine angemessenen Renditen mehr erwirtschaftet werden können. Stattdessen fokussiert sich die Immobilienbranche auf hochpreisige Neubauten sowie Luxussanierungen von Bestandsobjekten, was zur gerade von linker Seite immer wieder beklagten Gentrifizierung, also der Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus den Innenstädten, führt.

Der Baukostenanstieg als Folge einer verfehlten Klimapolitik dürfte sich in den nächsten Jahren noch beschleunigen. Denn das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass künftig alle neuen Häuser – also auch solche für Wohnzwecke – als Niedrigenergiegebäude errichtet werden müssen. Steigende Baukosten werden am Ende auch auf die Mieten durchschlagen und so das Wohnen in Deutschland weiter verteuern.

Es sind Grüne, SPD und Linke, die am lautesten für den Klimaschutz trommeln und immer schärfere Maßnahmen fordern, um den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern – obwohl Deutschland weniger als zwei Prozent zum weltweiten CO2-Ausstoß beiträgt. Dieselben Parteien sind es auch, die Deutschlands Grenzen weit für Zuwanderung öffnen und mehr sogenannte Flüchtlinge aus aller Welt aufnehmen wollen. Gleichzeitig versuchen linksregierte Bundesländer mit immer neuen Tricks, die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer aus Deutschland zu hintertreiben. Zu dieser Strategie gehört es, abgelehnte Asylbewerber, die nur geduldet sind, möglichst rasch in eigenen Wohnungen unterzubringen, um ihre »Integration« zu fördern, also ihren eigentlich illegalen Aufenthalt zu verfestigen. Auch das führt zu einer Verknappung des Angebotes von bezahlbarem Wohnraum für die einheimische Bevölkerung.

Es ist diese irrationale, vornehmlich ideologisch getriebene Politik, die nicht nur den Sozialstaat belastet und die innere Sicherheit in Deutschland gefährdet, sondern auch für die Schieflage auf dem Wohnungsmarkt und damit für steigende Mieten verantwortlich zeichnet. Um von den wahren Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Wohnungsnot abzulenken, wird das öffentliche Interesse auf die angeblich profitgierigen, »kapitalistischen« Wohnungskonzerne als Sündenbock gelenkt. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Initiative »Deutsche Wohnen & Co. Enteignen« im politischen Dunstkreis von Die Linke zu verorten ist. Der Partei also, die in ihrem Programmentwurf zur Bundestagswahl 2021»offene Grenzen für alle Menschen in einem solidarischen Europa«, »sichere Fluchtwege« statt »Mauern« sowie die dezentrale Unterbringung aller »Geflüchteten« in Wohnungen fordert!

Nach einer aktuellen, von der CDU in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage sprechen sich 51 Prozent der Berliner gegen die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften aus. Das sind 10 Prozent weniger als noch im Mai 2019. Ihre Zahl ist also bedenklich geschrumpft. 36 Prozent befürworten dagegen die Vergesellschaftungspläne. Im Übrigen ist unklar, wie viele Wahlberechtigte sich am 26. September an der Abstimmung beteiligen werden. Der Mobilisierungsgrad der Unterstützer der Initiative dürfte höher sein als die ihrer Gegner, so dass der Volksentscheid am Ende anders ausgehen könnte, als die Meinungserhebungen im Vorfeld vermuten lassen. Hier offenbart sich ein zentrales Problem der auch von rechter Seite lautstark geforderten Stärkung der direkten Demokratie durch die Einführung von Plebisziten zu möglichst vielen Sachfragen: Die Durchsetzung von Partikularinteressen durch besonders umtriebige und nicht selten radikale politische Minderheiten an den Parlamenten vorbei, weil die Masse der Wahlbürger mangels Interesse den Abstimmungen fernbleibt und sich der Mehrheitswille deshalb nicht durchsetzt.

Selbst wenn die Initiative »Deutsche Wohnen & Co. Enteignen« im Herbst erfolgreich sein und die Berliner der geforderten Vergesellschaftung zustimmten, würde das an der dramatischen Wohnungsnot in der Hauptstadt rein gar nichts ändern, ganz im Gegenteil. Die Kosten für die Entschädigung, die den Immobilienunternehmen gezahlt werden soll, beliefen sich nach den Berechnungen von Rouzbeh Taheri auf 8 bis 15 Milliarden Euro. Selbst wenn das Land Berlin diesen Betrag über einen Kredit aufbringen und langfristig abstottern würde, wie es seine Initiative will, wären erhebliche Haushaltsmittel für Zinsen und Tilgung gebunden, und das über Jahrzehnte. Hinzu kommen die Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung, die wohl zu einem Teil ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden müssten. Diese Gelder fehlten, um neue Wohnungen zu bauen, die in Berlin zur Linderung der Wohnungsnot dringend benötigt werden. Die Enteignung selbst löste das Angebotsproblem nicht, sondern würde im Gegenteil die Schaffung von Wohnraum durch private Investoren verhindern. Denn die dürften kaum bereit sein, sich in einem durch marktfeindliche staatliche Interventionen geprägten Umfeld geschäftlich zu engagieren.

Wohin unüberlegte politische Regulierungen des Wohnungsmarktes führen, kann man am Beispiel des so genannten Mietendeckels sehen, der zum 23. Februar 2020 in Berlin eingeführt wurde. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen, wie die Regelung offiziell heißt, sind zwar die Miet- und Kaufpreise in der Hauptstadt weniger stark gestiegen als in anderen deutschen Metropolen.

Gleichzeitig ist aber die Zahl der angebotenen Mietwohnungen um 19 Prozent gesunken. Bei Objekten, die unter den Mietendeckel fallen (das sind solche Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden), ist der Rückgang mit 30 Prozent noch deutlich drastischer ausgefallen.

Die Dummen sind die Wohnungssuchenden, die es künftig noch schwerer haben werden, eine Bleibe in Berlin zu finden. Sollte die Enteignungsinitiative im Herbst erfolgreich sein, würden sich die beschriebenen negativen Effekte auf dem Wohnungsmarkt potenzieren. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die Berliner diesem Vorstoß aus der Mottenkiste des sozialistischen Klassenkampfes eine klare Absage erteilen!

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Montag, 01.03.2021