Stefan Schubert

Corona-Zwangsmaßnahmen als gesetzes- und rechtswidrig entlarvt

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Die Zwangsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen werden mit Befugnissen gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Doch ein genauer Blick in den Gesetzestext und ein Abgleich mit den Lagebildern und Definitionen des Robert Koch-Instituts sowie den daraus resultierenden staatlichen Zwangsmaßnahmen enthüllen eine fundamentale Diskrepanz. Die gesamte Corona-Politik einer Angela Merkel, eines Jens Spahn, eines Markus Söder und eines Armin Laschet gründet sich danach auf einen vorsätzlichen Statistikbetrug.

Die Bevölkerung ist seit Beginn der Corona-Krise durch Lügen, Irreführung, Täuschung und politischen Betrug gefügig gemacht und anschließend mit völlig unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen überzogen worden. Zu diesem Schluss gelangt man auch nach der Lektüre eines Gastbeitrages von Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof auf der Seite Achgut.com. »Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei« heißt der akribisch recherchierte Artikel des Juristen.

Dieser Artikel stellt ein Resümee dar, das in dieser Form nur von einem Jurist verfasst werden kann. Wie bei einer Tatortbegehung muss man sich nämlich auch in der Causa Corona an den Beginn des Verbrechens begeben und sich ganz sachlich mit Gesetzestexten und Definitionen beschäftigen, die seit nunmehr über 9 Monaten für die Selbstermächtigung der Politik angeführt werden. Mit einer beispiellosen Angstkampagne haben die Herrschenden und ihre medialen Komplizen dies bisher verhindert, doch nun ist die größte staatliche Lüge der vergangenen Jahrzehnte enttarnt worden.

Buch Hans-Jürgen Papier. Die Warnung.In der Tat besitzt der Staat durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Möglichkeiten weitreichender Maßnahmen. Doch zum Schutz der Bevölkerung vor einem übergriffigen – ja totalitären – Staat befinden sich im IfSG zahlreiche und exakt definierte Hürden, die erfüllt sein müssen, bevor der Staat massiv in die Grundrechte des Souveräns eingreift. Und genau diese gesetzlichen Vorgaben des IfSG liegen in der Corona-Krise schlicht nicht vor. Seit Monaten wird jeder Bürger dieses Landes zum einen mit den angeblichen Fallzahlen zu Covid-19 und zum anderen mit den Zahlen zu den sogenannten Corona-Toten bombardiert. Doch jetzt, wo die Todesfälle im niedrigen einstelligen Bereich liegen (am 10.09. beispielsweise bei 3), verliert die Lückenpresse kein Wort mehr darüber und streicht diese Zahlen meist aus den Grafiken.

Die weiterhin befeuerte Hysterie würde sich ansonsten sofort selbst entlarven. Und auch die sogenannten Corona-Fallzahlen, die gezielt zur Angstkampagne eingesetzt werden, erfüllen eindeutig nicht die gesetzlichen Vorgaben und Hürden des Infektionsschutzgesetzes.

Werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Vorgaben. Eine Infektion gem. § 2 IfSG ist »die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus«. Der entscheidende Begriff hier ist der des Krankheitserregers. Und ebenso gemäß § 2 IfSG ist der »Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.«

Hier kann jeder den Gesetzestext selbst nachlesen:

Also, eine Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz liegt nur dann vor, wenn ein »vermehrungsfähiges Virus« aufgenommen worden ist. Punkt.

Dieser Gesetzespassus ist eindeutig und gibt weder dem Robert Koch-Institut noch der Merkel-Regierung Raum für eine davon abweichende Interpretation.

Somit agieren die Bundesregierung und deren Bundesbehörde das Robert Koch-Instituts seit Monaten wissentlich und vorsätzlich gegen die gesetzlichen Vorgaben und manipulieren stattdessen die Corona-Statistiken.

PCR-Tests können »vermehrungsfähiges Virus« schlicht nicht feststellen

Die massenweise durchgeführten PCR-Tests weisen keine Infektion nach, sondern nur das Vorhandensein auch kleinster Mengen vom SARS-CoV-2-Erbgut. Der nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Nachweis von vermehrungsfähigem Virenmaterial ist damit nicht gegeben, ein positiver Labornachweis durch den PCR-Test belegt noch keine Covid-19-Infektion. Dieser Sachverhalt ist im Übrigen unstrittig, dazu gibt es zahlreiche Aussagen:

132612_cover_reiss_bhakdi_corona_fehlalarmFirma Roche (Hersteller des cobas® SARS-CoV-2-PCR-Tests):

»Positive Ergebnisse deuten auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.«

Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz:

»Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.«

Science Media Center:

»Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.«

Die Gesetzeslage ist damit eindeutig, die seit Monaten propagierten Fallzahlen erfüllen nicht die Gesetzesvorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Gleichsetzung von positiven Testergebnissen mit einer Covid-19- Infektion/Erkrankung ist nicht nur wissenschaftlich falsch und (bewusst) irreführend, sondern widerspricht auch den Vorgaben des IfSG.

Besondere Brisanz erlangt das Vorgehen der Bundesregierung, da mit den Corona-Fallzahlen die massivsten staatlichen Zwangsmaßnahmen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges begründet werden, wofür als Ermächtigung das Infektionsschutzgesetz angeführt wird: Quarantänepflicht, Maskenpflicht, Maskenpflicht für Kinder, die im Freien auf dem Schulhof spielen, Reiseverbote, Demonstrationsverbote, zwangsweise Schließung von Geschäften, Hunderttausende drohende Insolvenzen und Arbeitslose durch den angeordneten Lockdown, Installierung eines allumfassenden Überwachungsstaates (Corona-App, Restaurant-Listen, Flugdaten etc.), Zensur von regierungsabweichenden Meinungen, Diffamierung von Corona-kritischen Ärzten und Bürgern, Entlassung andersdenkender Menschen, Bußgelder bis hin zur angedrohten Wegnahme von Kindern durch staatliche Organe.

Diese Maßnahmen haben Bundes- wie Landesregierung gegen den Souverän verhängt und exekutiert – und tun dies noch immer.

Berliner Eliten wollen Corona-Diktatur beibehalten

Dass die Berliner Eliten sich nicht zufällig an ihren neuen Machtbefugnissen berauscht haben, sondern ganz perfide ihre Angstkampagne gezielt zu einem epochalen Umbau Deutschlands nutzen, belegt der Autor in seinem aktuellen Buch Vorsicht Diktatur! Wie im Schatten von Corona-Krise, Klimahysterie, EU und Hate Speech ein totalitärer Staat aufgebaut wird.

Von alleine denken weder Angela Merkel noch weitere Berliner Protagonisten daran, die Zwangsmaßnahmen gegen die Bürger zu beenden. Im Gegenteil, ganz unverhohlen soll die installierte Corona-Diktatur die neue Normalität werden. Trotz der entlarvten Lüge der sogenannten Corona-Infizierten und der knapp 10 000 freien deutschen Intensivbetten, bestätigt das Gesundheitsministerium von Jens Spahn auf parlamentarische Anfrage, dass nach Überzeugung der Bundesregierung weiterhin eine »epidemische Lage von nationaler Tragweite« herrschen würde.

Der Bürger dieses Landes ist nun aufgefordert, sich seine Rechte und Freiheiten zurückzuholen.

Von alleine ist die Merkel-Regierung offenbar nicht dazu bereit, ihre sich unrechtmäßig annektierten Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz wieder abzugeben. Sämtliche staatliche Zwangsmaßnahmen, die sich auf das IfSG berufen, kann man nach dieser Faktenlage nur als rechtswidrig ansehen.

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Mittwoch, 16.09.2020