Joelle Fiss & Jacob Mchangama
Deutschlands Eingriffe in die Freiheit des Internets inspirieren die Diktatoren der Welt
Ein in Berlin geschriebenes Gesetz gegen Hassrede wurde von autoritären Regimen von Caracas bis Moskau kopiert.
Angesichts einer Welle rechtsextremer Gewalt hat die deutsche Bundesregierung zugesagt, weitere harte Maßnahmen gegen Online-Hassrede zu ergreifen. Damit würden die bereits verhängten Maßnahmen Deutschlands in diese Richtung ausgeweitet – allerdings ohne Rücksicht auf die Schäden, die schon die bisherigen Vorschriften weltweit angerichtet haben. Wie unser neuer Bericht zeigt, ist das andauernde Vorgehen Deutschlands gegen Meinungsäußerungen im Internet von autoritären Regierungen, die die Artikulation von politischem Dissens beschränken wollen, genau beobachtet und kopiert worden.
Die Eingriffe begannen nach 2015, als Bundeskanzlerin Angela Merkels Entscheidung, mehr als 1 Million Flüchtlinge und Asylanten aufzunehmen, in den sozialen Medien auf eine Flut von Protesten stieß, die von Spott bis tiefem Hass reichten. Der Zorn erschöpfte sich nicht in Kommentaren von Online-Trollen und Keyboard-Kriegern, sondern wuchs sich zu tatsächlichen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte in ganz Deutschland aus.
Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) fürchtete, die Kontrolle zu verlieren und warnte Facebook in einem scharfen Brief: Ungeachtet der Notwendigkeit freier Meinungsäußerung, sei »das Internet kein rechtsfreier Raum, in dem rassistische Angriffe und illegale Beiträge geduldet werden dürfen«. Maas verlangte eine deutlich schärfere Überwachung von Inhalten, die gegen deutsches Recht und Facebooks eigene Community-Regeln verstießen. Facebook und andere Technologieunternehmen haben einer freiwilligen Vereinbarung zugestimmt, Inhalte, die als illegal betrachtet werden, innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
In Maas‘ Augen löschte Facebook jedoch zu wenig. Daher entschied er, dass rechtlich bindende Maßnahmen notwendig seien, um die Flut des Hasses im Netz einzudämmen.
Im Jahr 2017 legte die Regierung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, das noch im selben Jahr verabschiedet wurde und Anfang 2018 in Kraft trat.
Das Gesetz schreibt eine so genannte »Betreiberhaftung« für Soziale Netzwerke mit über 2 Millionen registrierten Nutzern vor. Alle Inhalte, die »offensichtlich rechtswidrig« sind, müssen in einem Zeitraum von 24 Stunden entfernt werden. Für alle anderen »rechtswidrigen« Inhalte beträgt die Frist sieben Tage. Die Nichtentfernung illegaler Inhalte wird mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro geahndet.
Die Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes argumentieren, dass es den privaten Sektor als Internetpolizei benutze, ohne dass Transparenz oder ein ordentliches Verfahren gewährleistet seien. Für die Betreiber sozialer Medien wird ein Anreiz zu vorauseilendem Übereifer geschaffen, um auf der sicheren Seite zu sein und Bußgelder zu vermeiden. Zwar wurden für das Gesetz keine neuen Straftatbestände geschaffen, aber einige der vorhandenen Definitionen von »Rechtswidrigkeit« sind schon per se problematisch.
Dies gilt vor allem für die Politik Deutschlands zur strafrechtlichen Ahndung der Diffamierung von Religionen; diese Politik verstößt gegen internationale Menschenrechtsnormen. Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert die Meinungsfreiheit, einschließlich der »Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben«. Im Jahr 2018 zeigte sich der unabhängige Experte der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit besorgt über das neue Gesetz und andere staatlich oktroyierte Modelle der Betreiberhaftung, da sie möglichweise gegen Artikel 19 verstießen.
Das NetzDG passt in die Landschaft: Viele Staaten weltweit setzen auf eine zunehmende Regulierung, Kontrolle und Überwachung des Internets, um reale und imaginäre Online-Bedrohungen zu bekämpfen. Die Kritiker des Gesetzes, die davor gewarnt hatten, das Gesetz könne eine Online-Zensur legitimieren, die leicht in den Dienst autoritärer Staaten gestellt werden kann, haben Recht behalten. Unsere Studie hat ergeben, dass das Gesetz in weniger als zwei Jahren in wichtigen Punkten von Regierungen auf der ganzen Welt kopiert wurde – und zwar überwiegend von Regierungen, die von der deutschen Verpflichtung auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte weit entfernt sind.
Seit der Verabschiedung des neuen deutschen Gesetzes haben mindestens 13 Länder – und dazu die Europäische Kommission – Modelle der Betreiberhaftung verabschiedet oder vorgelegt, die den Prinzipien des Gesetzes weitgehend entsprechen. Freedom House hat 2019 einen Bericht über Freiheit im Internet vorgelegt, in dem vier dieser Länder als »unfrei« eingestuft werden (Venezuela, Vietnam, Russland und Weißrussland; Honduras wurde nicht geprüft, gilt aber hinsichtlich der Pressefreiheit als »unfrei«), fünf werden als »teilweise frei« bewertet (Kenia, Indien, Singapur, Malaysia und die Philippinen) und nur drei gelten als »frei« (Frankreich, Großbritannien und Australien). Mit Ausnahme von Indien, Kenia, Vietnam und Australien haben alle diese Länder – ebenso wie die Europäische Kommission – das NetzDG ausdrücklich als Vorbild oder Rechtfertigung für ihre Modelle der Betreiberhaftung genannt.
Darüber hinaus verlangen mehrere dieser Länder, darunter Venezuela, Vietnam, Indien, Russland, Malaysia und Kenia von Betreibern, vage definierte Kategorien von Inhalten zu löschen, darunter »Fake News«, »Diffamierung von Religionen« und »regierungsfeindliche Propaganda«. Viele dieser Gesetze enthalten viel zu weit gefasste, über das deutsche Gestz hinausgehende Definitionen von Hassrede. Ein von Präsident Wladimir Putin im März unterzeichnetes russisches Gesetz bietet dafür ein gutes Beispiel. Es definiert »unzuverlässige Informationen« wie folgt:
»Gesellschaftlich relevante Informationen, die mit dem Anspruch zuverlässiger Nachrichten verbreitet werden und eine Gefahr für das Leben und (/oder) die Gesundheit von Bürgern oder für Eigentumswerte, die Gefahr massenhafter Störung der öffentlichen Ordnung und (/oder) der öffentlichen Sicherheit oder eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Funktionierens wichtiger Teile des Verkehrssystems oder der sozialen Infrastruktur, von Kreditinstituten, Energieanlagen, Industrie oder Kommunikationseinrichtungen mit sich bringen.«
Jede umstrittene Meinung oder Kritik an der Regierung könnte problemlos unter diese zu weit gefasste und vage Definition fallen, die weit hinter internationalen Menschenrechtsstandards zurückbleibt.
In den Erläuterungen zum russischen Gesetzentwurf wird ausdrücklich auf das NetzDG verwiesen. Vertreter des Kremls weisen Kritik mit dem Argument zurück, falsche Informationen würden »in vielen Ländern der Welt, einschließlich Europa, ziemlich streng reguliert. Deshalb ist es natürlich notwendig, dies auch in unserem Land zu tun.« Dies ist ein beredtes Beispiel dafür, wie das deutsche Internetrecht autoritären Staaten bei deren Onlinezensur den Rücken stärkt.
Im Mai verabschiedete Singapur ein weitreichendes Gesetz zum Schutz vor Falschbehauptungen und Manipulation im Internet. Dieses Gesetz enthält ebenfalls nur eine vage Definition von »falschen Tatsachenbehauptungen«, die einen Minister ermächtigen, Betreibern von Internetplattformen vorzuschreiben, Inhalte zu korrigieren oder aus dem Netz zu nehmen. Vor der Verabschiedung des Gesetzes verwies ein Vorbericht auf das deutsche Recht. Was könnte eine falsche Darstellung von Tatsachen darstellen? Im Jahr 2018-Bericht prangerte das Politikforum der regierenden People’s Action Party in Singapur einen Bericht von Human Rights Watch an, der die Einschränkungen der Pressefreiheit in Singapur kritisiert. Der Bericht, so hieß es, beruhe auf »vorsätzlichen Unwahrheiten«, die dazu dienten, »politischen Wandel zu unterstützen«. Mit anderen Worten, das Gesetz kann durchaus dazu benutzt werden, Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen aufs Korn zu nehmen, die die Regierung Singapurs kritisch beleuchten.
Dabei verblassen die Gesetze Russlands und Singapurs noch im Vergleich zu der ausufernden Kategorie illegaler Inhalte nach dem drakonischen vietnamesischen Gesetz über Cybersicherheit, das 2018 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz verbietet: »Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam«, »Verzerrung oder Verleumdung der Verwaltungsbehörden des Volkes«, »psychologische Kriegsführung… die zu Spaltung oder Hass zwischen [vietnamesischen] ethnischen Gruppen, Religionen und Menschen aller Länder führt«, »Beleidigung des [vietnamesischen] Volkes, der Nationalflagge, des Nationalemblems, der Nationalhymne, der großen Männer, Führer, berühmten Menschen oder Nationalhelden« sowie »erfundene oder unwahre Inhalte, die Verwirrung unter den Bürgern stiften«.
Problematisch ist auch, dass einige Staaten, darunter Russland und Vietnam, staatliche Stellen eingerichtet (oder vorgeschlagen) haben, die Betreibern illegale Inhalte melden und ihnen die Anweisung zur Löschung erteilen können, ohne dass unabhängige Prüf- oder Beschwerdeinstanzen vorgesehen wären. Hier wird also nicht nur der Begriff des verbotenen Inhalts maßlos ausgeweitet, sondern auch keinerlei Aufsicht eingerichtet, die diesen Namen verdient: Es ist offensichtlich, dass diese Gesetze dazu dienen werden, die engmaschige staatliche Kontrolle über einen ohnehin schon restriktiven Online-Bereich noch weiter zu verdichten.
Einige der Gesetze oder Vorschläge, die wir identifiziert haben, darunter auch in Großbritannien und Indien, beruhen nicht nur auf einem System von Benachrichtigungen und Löschungen. Sie schreiben eine »Sorgfaltspflicht« fest, die von den Betreibern verlangt, illegale oder unerwünschte Inhalte aktiv zu überwachen und präventiv zu entfernen. Eine solche Maßnahme kann Anreize zu automatisierter Moderation oder Filterung von Benutzerinhalten durch künstliche Intelligenz und Upload-Filter schaffen. Dies birgt insbesondere die Gefahr der Wiedereinführung der Vorzensur, die durch staatliche Vorschrift in die Hände privater Technologieunternehmen gelegt wird. Im 18. und 19. Jahrhundert verloren die europäischen Zensoren den Kampf gegen klandestine Veröffentlichungen und immer durchdachtere Druckmaschinen.
Infolgedessen wurde die Vorzensur in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts weitgehend abgeschafft, nur um im 20. Jahrhundert vom Totalitarismus wiedereingeführt und verschärft zu werden. In unserem digitalen Zeitalter aber kann die Zensur letztlich in der Lage sein, unerwünschte Inhalte in einem bisher unvorstellbaren Ausmaß aufzuspüren und zu vernichten.
All diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass das NetzDG Modellen der Betreiberhaftung, die die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzen, wichtige Impulse und Legitimität verschafft hat. Diese Entwicklung trägt wesentlich dazu bei, die ohnehin schon gefährdete Internetfreiheit auf der ganzen Welt weiter zu schwächen.
Die negativen Folgen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes waren von der Bundesregierung sicherlich nicht beabsichtigt. In Verbindung mit der deutschen Verfassung und der Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit bietet das Gesetz Garantien, die in den späteren drakonischen Gesetzen anderer Staaten fehlen. Tatsächlich hatten mehrere der Länder, die sich am Vorbild des deutschen Rechts orientiert haben, bereits vor der deutschen Initiative schwere Einschränkungen der Onlinefreiheit verhängt und hätten ihre Politik wahrscheinlich auch ohne das NetzDG verschärft.
Dennoch scheint das Gesetz mehreren Staaten sowohl die Begründung als auch die Grundlage für ein schnelles und entscheidendes Durchgreifen geliefert zu haben. Unabsichtlich hat Europas einflussreichstes Land zur Erosion der globalen Internetfreiheit beigetragen, indem es einen Prototyp der Online-Zensur entwickelt und legitimiert hat, der leicht in den Dienst autoritärer Staaten gestellt werden kann.
In einer Welt, in der die Redefreiheit sowohl online als auch offline weltweit systematisch unter Beschuss genommen wird wird, haben Demokratien eine besondere Verpflichtung, sich auf der Seite der freien Meinungsäußerung zu schlagen. Es ist kurzsichtig und unverantwortlich, der allgegenwärtigen Versuchung nachzugeben, illiberale Ideen mit illiberalen Gesetzen zu bekämpfen. Sobald die Demokratien ihre hohen Maßstäbe aufgeben, werden autoritäre Regime sich darin überbieten, die Zensur immer mehr auszuweiten. Dies hat schwerwiegende und negative Folgen für die freie Meinungsäußerung, unabhängige Medien, eine lebendige Zivilgesellschaft und politischen Pluralismus – alles Werte, ohne die der Autoritarismus nicht besiegt, die Demokratie nicht verteidigt werden kann.
Über die Autoren:
Jacob Mchangama ist Direktor von Justitia, einem in Kopenhagen ansässigen Think Tank für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, und Gastgeber und Produzent des Podcasts Clear and Present Danger: A History of Free Speech.
Joelle Fiss ist Menschenrechtsexpertin, Forscherin und Analytikerin aus Genf und Mitglied des OSZE/BDIMR-Expertengremiums für Religions- und Glaubensfreiheit. Sie hat für Human Rights First und für die Allianz der Liberalen und Demokraten im Europäischen Parlament gearbeitet.
Donnerstag, 14.11.2019
Quelle: Foreign Policy Online