Stefan Schubert

EU: Steuerzahler finanzieren Eliteprojekt

Völlig unbeirrt von der konträren Stimmung innerhalb vieler europäischer Länder, die zuletzt bei den Parlamentswahlen in Ungarn zum Ausdruck kam, treiben die EU-Funktionäre ihr umstrittenstes Projekt voran – die Abschaffung der Nationalstaaten. Anstelle von Deutschland soll dann das künstliche Gebilde der »Vereinigten Staaten von Europa« entstehen. Wer dieses Elitenprojekt bezahlen soll, kann jedermann im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD nachlesen – der Steuerzahler.

Als Bundeskanzlerin verdient Angela Merkel rund 26 000 Euro monatlich. Neben dem Kanzlerinnengehalt von 18 000 Euro brutto monatlich kommen noch die Hälfte einer Abgeordnetendiät von momentan 4771 Euro und eine steuerfreie Kostenpauschale von 3230 Euro hinzu. Dies ergibt ein Bruttojahresgehalt von rund 312 000 Euro. Ihre 12,5 Jahre Regierungszeit haben Merkel somit fast zur vierfachen Millionärin gemacht. Die genaue Zahl aufgrund dieser Berechnungen ergibt 3,9 Millionen Euro. Von 1991 bis 1998 bekleidete sie zudem ein Amt als Bundesministerin. Das Ministergehalt beläuft sich auf 15 311 Euro plus einer jährlichen steuerfreien Pauschale von 3681.

Dies ergibt ein Jahresgehalt von 187 413 Euro, welches sich bei acht Ministerjahren auf rund 1,5 Millionen Euro summiert. Von 1998 bis 2005 war Merkel nicht nur Generalsekretärin und Chefin der CDU, sondern auch Bundestagsabgeordnete und kassierte jährliche Bundestagsdiäten von rund 112 000 Euro. In diesen sieben Jahren erhielt Frau Merkel demnach weitere 783 500 Euro, die zusätzlichen Entlohnungen für die Parteispitzenämter sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Summa summarum hat der deutsche Steuerzahler somit Frau Merkel fast 6,2 Millionen Euro für ihre Politik überwiesen. Abzüglich der Lebenshaltungskosten soll sich Merkels momentanes Vermögen auf über drei Millionen Euro belaufen.

Zahlen und den Mund halten

Über einen weiteren Politmillionär verfügt die SPD in ihren Reihen. Es handelt sich dabei um den selbsternannten Mister »soziale Gerechtigkeit« und Wahlkampfvergeiger Martin Schulz. Schätzungen zufolge soll er sich seine nur fünf Jahre als EU-Parlamentspräsident mit bis zu 1,5 Millionen Euro vergoldet haben – netto. Und überhaupt Brüssel: Der Bürger nimmt das EU-Establishment zwar zunehmend als ein bevormundendes, realitätsfernes Bürokratiemonster wahr, innerhalb dieser elitären Blase lässt es sich jedoch fürstlich leben. Auf Kosten des Steuerzahlers, versteht sich. In dem Funktionärs-Staat sollen 4000 EU-Beamte mehr verdienen als Angela Merkel.

Durch den Brexit bestünde nun die Gelegenheit, das EU-Parlament zumindest um die 73 britischen Sitze zu verkleinern und Gelder zu sparen. Doch damit hat man die Rechnung ohne die EU Funktionäre gemacht. Die nun überflüssigen Sitze werden einfach umverteilt, vorneweg an die Schuldenländer Frankreich und Italien. Deutschland erhält keinen einzigen dieser Sitze. Dadurch ist der Zahlmeister Deutschland die am schlechtesten vertretene Nation im Europäischen Parlament. Ein deutscher Abgeordneter vertritt dann 854 838 Wähler, während bei Malta ein Abgeordneter auf 72 401 Wähler kommt. Die Unterrepräsentation deutscher Wähler gegenüber den maltesischen liegt damit bei fast 12 zu 1.

EU will Deutschland mit Flüchtlingen fluten

Doch es kommt noch dreister: Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das EU-Parlament weitreichende Entscheidungen getroffen, die nationale Regierungen und Parlamente vollkommen entmündigen. Auch der Bürger wurde wieder einmal nicht gefragt, es fand nicht einmal eine politische oder gar gesellschaftliche Debatte statt.

Die Kernpunkte der EU-Bestimmungen sind: Behauptet ein Flüchtling (zum Beispiel in Griechenland), Verwandte (ebenfalls Flüchtlinge) in Deutschland zu haben, wird Deutschland automatisch zuständig für den neuen Asylantrag. Beweisen muss der Einwanderer diese Behauptung natürlich nicht. Und da Deutschland seit der Merkel-Einladung an die ganze Welt das gelobte Land für Arme und ungebildete Migranten geworden ist, wird die anhaltende Einwanderungswelle Deutschland dann mit voller Wucht treffen. Und es wird noch schlimmer, denn im EU-Papier heißt es weiter: »Antragstellern wird auch gestattet, sich als Gruppen von höchstens 30 Personen erfassen zu lassen.« Die Gruppen müssen nicht etwa verwandt miteinander sein, es reicht aus, dass sie sich während der Reise nähergekommen sind.

Am 16. November 2017 sollte im EU-Parlament eigentlich die Neufassung der Dublin-Verordnung beschlossen werden, nachdem die alte Regelung durch Merkels Flüchtlingspolitik zerstört worden war. Doch die EU-Funktionäre haben in diese Verordnung die oben genannten weitreichenden Änderungen hineingeschrieben, welche mit 390 Ja-Stimmen bei 175-Nein-Stimmen bereits beschlossen wurden. Die deutschen Parlamentarier der Altparteien haben dieser verhängnisvollen Regelung ohne Widerspruch zugestimmt. Versteckt wurde diese epochale Abstimmung zwischen einem Votum über ein EU-Neuseeland-Abkommen und einem Beschluss zu Somalia. Lediglich die Zustimmung des EU-Rates wird noch benötigt, welches als wahrscheinlich gilt. Dann erhält die Flutung Deutschlands Gesetzeskraft.

Die Pläne des »Promille-Präsidenten«

Und damit die im EU-Haushalt durch den Austritt Großbritanniens entstehende Finanzlücke ausgeglichen werden kann, hat sich der lebenslustige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (manche in Brüssel nennen ihn hinter vorgehaltener Hand auch den »Promille-Präsidenten«) etwas einfallen lassen: Die Gewinne der Europäischen Zentralbank und der nationalen Notenbanken sollen künftig direkt in die EU-Kassen fließen.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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