Stefan Schubert

Grenzöffnungen ohne juristische und parlamentarische Legitimation

Der 4. September 2015 ist ein Freitag. Es ist der Tag, an dem Angela Merkel Deutschlands Grenzen öffnete. Es ist der Tag, als Deutschland bebt und nichts mehr so bleibt, wie es die Bevölkerung seit Jahrzehnten gewohnt ist.

Die Grenzöffnungen der Merkel-Regierung sind für islamistische Terroranschläge im Land ebenso verantwortlich wie für eine regelrechte Verbrechenslawine von arabischafrikanischen Einwanderern. Die meisten der Attentäter und späteren Kriminellen reisten ungehindert im Flüchtlingsstrom ein. Die Terroranschläge von Berlin, Würzburg, Ansbach und der Kölner Sex-Mob werden für immer für den staatlich zu verantworteten Kontrollverlust stehen.

Die Zahl der durch Flüchtlinge verübten Straftaten steht kurz davor, die Eine-Million-Grenze zu durchbrechen. Diese Zahl ergibt sich aus den offiziellen Daten des Bundeskriminalamts, die regelmäßig in der Statistik »Kriminalität im Kontext von Zuwanderung« veröffentlicht werden. Dabei ist diese Statistik sogar massiv manipuliert worden, um die Bevölkerung nicht noch weiter zu verunsichern.

Ein tief gespaltenes Land

Der 4. September 2015 spaltete das Land in zwei unversöhnliche Lager, deren Zerwürfnisse selbst vor Familien, Betrieben, Vereinen und Freundschaften nicht Halt machten. Der Riss, ausgelöst durch die epochale Fehlentscheidung der Grenzöffnungen, setzte wie ein Erdbeben Eruptionen in ganz Europa frei. Am Ende stimmte eine Mehrheit der Briten für den Brexit, und die mitteleuropäischen Staaten der Visegràd-Gruppe widersetzten sich ganz offen dem Flüchtlingsdiktat aus Berlin und Brüssel.

Während die Grenzöffnungen eine nicht enden wollende Völkerwanderung auslösten, kam Angela Merkel nicht einmal auf die Idee, sich mit einer Rede an die Nation zu wenden oder im Bundestag Rede und Antwort zu ihrer umstrittenen Entscheidung zu stehen. Stattdessen spulte sie ihr tägliches Routineprogramm ab: Sie besichtigte eine Firma, hielt eine Wahlkampfrede und besuchte ein unbedeutendes Parteijubiläum. Die Rechtsgrundlage, die als Legitimation ihres Handelns dienen könnte, hat die Bundesregierung bis heute nicht erklärt. Immerhin gab Merkel dauerhaft die Grenzen des Landes auf. Grenzen, die Verfassungsrechtler als »Leitplanken eines Staates« bezeichnen. Es ist bezeichnend für den miserablen Zustand der Demokratie und ihrer Organe, dass Merkel mit diesem Rechtsbruch nicht nur im Amt blieb, sondern sich jetzt ein viertes Mal zur Kanzlerin krönen lassen konnte.

Weder der Hüter des Grundgesetzes, das Bundesverfassungsgericht, wies Merkel in rechtstaatliche Schranken, noch der Bundestag oder das Bundestagspräsidium. Und schon gar nicht der austauschbare Bewohner des Schlosses Bellevue. Sie alle blieben stumm. Und die Medien als angebliche »vierte Gewalt« im Staat? Sie bejubelten und befeuerten diesen epochalen Rechtsbruch noch auf allen Kanälen und in den meisten Blättern.

Aber die Medien sind ja mit ihrem täglichen Trump-Bashing beschäftigt. Der US-Präsident muss sich gemeinsam mit seinen höchsten Regierungsmitarbeitern vor einem unabhängigen und überparteilichen Sonderermittler rechtfertigen. Der ehemalige FBI-Direktor Robert Mueller ist dazu mit umfangreichen Rechten und Befugnissen ausgestattet. In Deutschland existiert eine solche Kontrollfunktion nicht. Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundestages dienten in der Vergangenheit mehr einer kosmetischen Korrektur für die Öffentlichkeit, anstatt tatsächlich Gesetzesverstöße durch die Regierung aufzudecken und zu sanktionieren.

Rechtsverstöße bleiben ohne Konsequenzen

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, hat mehrfach die Rechtsverstöße durch die Bundesregierung angeprangert. Angefangen bei der Verletzung der Schuldenquote der Europäischen Währungsunion durch Deutschland und weitere Staaten, bis zur Finanzierung der Staatsschulden durch die Europäische Zentralbank, die Jens Gnisa als klar rechtswidrig bezeichnet. Auch das Vorpreschen von Angela Merkel, als sie seinerzeit vor laufenden Kameras und ohne Rückendeckung durch das Parlament alle Spareinlagen für sicher erklärte, ist für den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes »ebenfalls rechtswidrig«.

Nach Fukushima missachtete die Bundeskanzlerin die vom Bundestag beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke, gab links-grünem Drängen nach und bestimmte im Alleingang den Atomausstieg. Das Parlament wurde wieder nicht beteiligt, sondern ein weiteres Mal übergangen. Für Jens Gnisa liegt auch hier ein Verhalten vor, welches »schlicht rechtswidrig« ist. Das Bundesverfassungsgericht aber schwieg einmal mehr, obwohl es bei wichtigen Angelegenheiten die Beteiligung der Parlamente für »unabdingbar« hält. Die Rechtsbeugung durch den Ausstieg aus der Kernenergie blieb für Merkel und ihren gesamten Berliner Regierungsapparat folgenlos. Nur nicht für den deutschen Steuerzahler, der diese populistischen Winkelzüge bezahlen muss.

Die Energiekonzerne haben rund dreißig Klagen gegen den ehemaligen Fan der Atomkraft (Merkel) eingereicht. Die prognostizierten Kosten der Schadenersatzklagen werden mit etwa 20 Milliarden Euro angegeben. Eine Rechnung, die dem Steuerzahler von der Politik serviert werden wird und auf die sich zusätzlich noch die Kosten von bis zu 170 Milliarden Euro addieren, die für den Rückbau der Atommeiler veranschlagt werden. So schreibt es tagesschau.de in dem Artikel »Ein unkalkulierbares Risiko«. Auch dieses rechtswidrige Verhalten blieb für die CDU-Vorsitzende natürlich folgenlos.

Sie schwiegen und kassierten

Merkel hat während ihrer 12 Regierungsjahre somit gelernt, dass sie mit jedem Rechtsbruch durchkommt. Weder vom Parlament noch aus der Regierungskoalition noch aus der eigenen Partei gab es ernstzunehmende Kritik, geschweige denn Rücktrittsforderungen. Auch das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident – sie alle schwiegen und kassierten weiterhin ihre hohen monatlichen Bezüge. Und die vereinigte Journalistenzunft, die sich nicht scheut, ganz offen ihre persönliche grünlinke Agenda via Twitter und Facebook zu verbreiten, sie klatscht zu den Rechtsverstößen der Regierung auch noch begeistert Beifall. Und wie tief war der Stoßseufzer der medialen Claqueure, als die Wahlverliererin erneut zur Kanzlerin gewählt wurde und sie nunmehr ihre Drohung wahrmachen kann, Deutschland weitere 4 Jahre zu »dienen«, wie sie stereotyp verbreitet.

In diesem Kontext muss der 4. September 2015 bewertet werden. Merkel setzte den Rechtsstaat vollends »außer Kraft«. Die Grundlage dieses unglaublichen Rechtsverstoßes ist »bis heute nicht geklärt«, kritisiert nicht nur der Deutsche Richterbund. Warum bis heute keine Rechtsgrundlage mitgeteilt wurde, hat einen einfachen Grund: Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für die Grenzöffnungen!

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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