Stefan Schubert

Islamistische Terrorgefahr wird zum Alltag

Die Alarmzeichen mehren sich. Das islamistische Terrormilieu in Deutschland verzeichnet seit den Grenzöffnungen eine explosionsartige Vermehrung. Davon zeugen nicht nur Tausende Terrorverfahren des Generalbundesanwaltes gegen Islam-Terroristen, sondern auch die Häufung von Sprengstoffvorbereitungen von aufgeflogenen Zellen im Land. Die US-Botschaft warnt angesichts dieser Hintergründe ihre Bürger zu erhöhter Vorsicht bei Reisen nach Deutschland.

Seit den Grenzöffnungen 2015 hat der Generalbundesanwalt 2245 islamistische Terrorverfahren eröffnet.

Die Zahlen betreffen lediglich die Jahre 2015-2018. Die 231 neuen Ermittlungsverfahren zum islamischen Terrorismus im ersten Halbjahr 2019 sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Diese nun 2476 Terrorverfahren werden zum Teil gegen mehrere Männer geführt, sodass in Deutschland längst von einer fünfstelligen Anzahl von fanatisierten und zum Anschlag bereiten Islam-Terroristen ausgegangen werden muss. Die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt (BKA), sorgen sich auch in diesem Komplex nicht primär um die Sicherheit der Bevölkerung, sondern darum, wie die Folgen ihrer unverantwortlichen Migrationspolitik in der Öffentlichkeit negiert werden kann. Ganz vorne mit dabei sind wieder einmal regierungskonforme Medien zu finden. So titelte das Zentralorgan der Gutmenschen aus Hamburg, die Zeit: »Weniger islamistische Gefährder in Deutschland«.

Das BKA, also die Bundesregierung selbst, senkte die Zahl in der aktuellen Statistik vom Juli 2019 von vormals 774 islamistischen Gefährdern auf nun 702 Gefährder. Die Legaldefinition des Gefährderbegriffes, laut dem wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, lautet: »Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.« Für den Otto-Normalbürger übersetzt, handelt es sich bei einem Gefährder um einen zur Gewalt entschlossenen potentiellen Terroristen. Auffällig ist die Diskrepanz zwischen den 2476 eröffneten Terrorverfahren, bei denen die Beweislage so eindeutig ist, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Terrorverfahren eingeleitet hat, und die angeblich zurückgegangene Zahl der 702 Gefährder, die die Bundesregierung der Öffentlichkeit präsentiert hat.

Gleichzeitig vergrößert sich die Gruppe der Salafisten in Deutschland, die mittlerweile 11 800 Personen zählt. Salafisten stellen den Koran über alle westlichen Gesetze, verteufeln die Lebensweisen der Ungläubigen und schrecken auch vor Gewalt zur Durchsetzung des weltweiten Kalifats nicht zurück. So gilt al-Qaida als eine sunnitisch-salafistische Terrororganisation.

Also, wir resümieren – Rekordwerte bei islamistischen Terrorverfahren, einen neuen Höchstwert von 11 800 Salafisten und das BKA veröffentlicht eine Statistik über eine angebliche Abnahme islamistischer Gefährder, die von den geneigten Medien nur allzu bereitwillig übernommen und verbreitet wird.

Terrorziel – so viele Ungläubige töten wie nur möglich

Nicht nur ein Blick auf die Homepage generalbundesanwalt.de straft die Gute-Laune-Berichterstattung von Politik und Medien. Unter dem Stichwort »Aktuelles« veröffentlichte der GBA am 14.08.2019 folgende Pressemitteilung:

»Die Bundesanwaltschaft hat am 5. August 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den irakischen Staatsangehörigen Shahin F.,
den irakischen Staatsangehörigen Hersh F. sowie
den irakischen Staatsangehörigen Sarkawt N. erhoben.

Die Angeschuldigten Shahin F. und Hersh F. sind hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet (§§ 89a, 25 Abs. 2 StGB) und in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG). Der Angeschuldigte Sarkawt N. ist hinreichend verdächtig, ihnen zu der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Hilfe geleistet zu haben (§§ 89a, 25 Abs. 2, § 27 StGB) …«

Die irakische Terrorzelle von Hamburg wird im weiteren Verlauf der Anklageschrift, als entschlossen beschrieben, einen islamistisch motivierten Terroranschlag in Deutschland zu verüben. Zwei in England ansässige Islam-Terroristen unterstützten die Hamburger Zelle über das Internet und leiteten diese zur Herstellung eines Sprengsatzes an, wovon eine Person vor dem Verschicken einer Zündvorrichtung durch britische Behörden festgenommen wurde. Die drei Iraker unternahmen derweil erste Sprengversuche mit selbstgebauten Bomben in Deutschland. Um möglichst viele Ungläubige bei dem geplanten Bombenanschlag zu töten, entschieden sie sich, zusätzlich eine Schusswaffe zu beschaffen und weitere Ungläubige zu erschießen. Als der Kauf der Schusswaffe wegen zu hohen Preisforderungen des Verkäufers Walid Y., der jetzt sechste Beschuldigte in nur einem Terrorverfahren, misslang, planten die Iraker zusätzlich, mit einem Kraftfahrzeug in eine Menschenmenge zu rasen.

Die geplante Terrorattacke mit zehn Kilogramm TNT und einem zusätzlichen Kraftfahrzeug-Anschlag nahm immer konkreter Formen an. Als die Iraker zur Vorbereitung des Anschlages noch theoretischen Fahrunterricht nahmen, schlugen die Sicherheitsbehörden zu. Bei dieser Pressemitteilung des GBA handelt es sich nur um eine von rund 40 in diesem Jahr.

US-Botschaft warnt aufgrund islamistischem Terror vor erhöhter Vorsicht

Es drohen weitere Tausende Syrien-Rückkehrer zur bereits bestehenden Terrorszene in Deutschland zu stoßen. Manche Sicherheitsexperten gehen sogar von einer fünfstelligen Summe an zurückreisenden IS-Terroristen nach Westeuropa aus. Darunter befinden sich ebenso Tausende radikalisierte Frauen und Kinder, wovor der in Ungnade gefallen Hans-Georg Maaßen warnte: »Damit könnte auch hier eine neue Dschihadistengeneration herangezogen werden.«

Damit sind die Hiobsbotschaften noch immer nicht komplett, so weist die slowakische Nichtregierungsorganisation Globsec auf eine Gefährdung ausgehend von rund hundert zur Zeit inhaftierten radikalen Islamisten hin, die noch vor Ende 2023 in elf europäischen Ländern wieder auf freien Fuß kommen.

Bei dieser Faktenlage ist es nicht verwunderlich, dass das Außenministerium der Vereinigten Staaten, das U.S. State Department, nach Deutschland reisende US-Bürger zu »erhöhter Vorsicht« vor terroristischen Anschlägen warnt:

»Stufe 2 – Erhöhte Vorsicht: Beachten Sie die erhöhten Sicherheitsrisiken. …

Terroristische Gruppen planen weiterhin mögliche Anschläge in Deutschland. Terroristen können mit geringfügiger oder gänzlich ohne Vorwarnung zuschlagen, mögliche Ziele sind Touristenorte, Transportwege, Märkte oder Einkaufszentren, örtliche Regierungsbehörden, Hotels, Klubs, Restaurants, Gottesdienststätten, Parks, größere Sport- oder Kulturveranstaltungen, Bildungseinrichtungen, Flughäfen und andere öffentliche Plätze.«

Während Politik und regierungskonforme Medien über den angeblichen Rückgang islamistischer Gefährder berichten, bildet die Faktenlage eine vollkommen konträre Sicherheitslage. Deutschland droht demnach eine langjährige islamistische Terrorgefahr, die jederzeit zu schweren Terroranschlägen führen kann. Es drohen Zustände wie in Frankreich, wo der islamistische Terrorismus zur Plage von Generationen geworden ist.

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Mittwoch, 18.09.2019