Stefan Schubert

Justiz: Anklagen und Urteile
nach politischer Vorgabe

Wie in den vorherigen Ausgaben von Kopp Exklusiv beschrieben, wird die Justiz in Deutschland von der Politik kontrolliert. Entweder direkt durch die Besetzung einzelner Posten oder indirekt durch die Aufsicht über die zugesprochenen Etats. In Deutschland ist dadurch eine politisch gewollte Zwei Klassen-Justiz entstanden. Diese zeigt absolute Härte gegen Straftaten, die sich gegen die Politik der Eliten richten, kriminelle Migranten und Flüchtlinge hingegen dürfen oftmals mit einem erheblichen Strafrabatt rechnen. Hier zwei Beispiele.

Im November kam es im Döner-Grill von Altena zu einem Disput zwischen zwei Männern. Ein 56-jähriger (deutscher) Mann erkannte den Bürgermeister der Stadt im Sauerland und sprach ihn an. Der CDU-Bürgermeister, Dr. Andreas Holstein, wurde dadurch bekannt, dass er den Bürgern seiner Stadt freiwillig mehr Flüchtlinge und damit auch mehr Kosten zugemutet hatte, als er nach dem Verteilungsschlüssel eigentlich hätte aufnehmen müssen. Dafür wurde ihm selbstredend eine Verdienstmedaille für sein »humanitäres Engagement« verliehen, direkt aus den Händen der Kanzlerin.

Disput im Döner-Grill

Holstein ist zudem ein weiteres Beispiel für die bedenkliche Verfilzung von Parteipolitikern und kommunalen Konzernen, da er gleichzeitig der Geschäftsführer der Stadtwerke Altena GmbH ist. Und als Chef des dortigen Wasserversorgers findet sein »humanitäres Engagement« sehr schnell ein jähes Ende. Bei dem 56-Jährigen im Döner-Grill handelte es sich um einen verarmten Sozialhilfeempfänger, dem der CDU-Bürgermeister und Stadtwerke-Geschäftsführer das Wasser in der Wohnung hatte abstellen lassen. Kein Duschen, kein Toilettengang, kein Kochen, nicht einmal Trinkwasser hat ihm der »barmherzige« CDU-Bürgermeister mehr gelassen.

Der verbale Disput im Döner-Grill eskalierte. Mit den Worten: »Du drehst mir das Wasser ab. Du bist schuld, dass ich nichts mehr zu saufen (Trinkwasser) bekomme. Ich steche dich ab«, drohte der Mann, holte ein Messer aus seinem Rucksack und verletzte den Bürgermeister am Hals. Danach überschlugen sich die Medien dieses Landes, wobei natürlich die Stadtwerke-Hintergründe von fast allen Mainstreammedien geflissentlich verschwiegen wurden. In kürzester Zeit stempelten die Journalisten den verzweifelten Mann zu einem rechtsextremen Mörder und Flüchtlingsfeind ab, weil er während des Streitgesprächs dem Bürgermeister auch vorgeworfen hatte, dass er »200 Asylanten in die Stadt« geholt habe. Große Titelgeschichten sprachen anschließend von einem »Niedergestochenen« und von einem »15 cm lebensbedrohlichen Schnitt am Hals« des verletzten Bürgermeisters.

Die angebliche Schwere der Verwundung überraschte doch sehr, denn nur kurze Zeit nach seiner Ankunft im Krankenhaus schien der CDU-Mann schon Presseanfragen aus der gesamten Republik beantworten und sich selbst in die nächste Maischberger-Sendung einladen zu können. Genau, über diesen Vorfall wurde natürlich eine eigene Maischberger-Sendung produziert, und die geballte politische Führung äußerte öffentlich ihre Bestürzung. Daran änderte sich auch nichts nach den peinlichen Enthüllungen der nächsten Stunden.

Pikiert mussten die Massenmedien ihre Titelgeschichten von einer lebensbedrohlichen 15 cm Wunde zurücknehmen, weil sich die Wunde als so gering herausstellte, dass sie mit einem kleinen Pflästerchen verdeckt werden konnte. Auch ob die Wunde überhaupt genäht werden musste, konnte man nirgendwo nachlesen. Da gab es schon Rasierunfälle, die einen blutigeren Verlauf genommen haben. Auch die herbeigeschriebenen Verbindungen in die »organisierte rechte Szene« erwiesen sich als Fake News der sogenannten Qualitätsmedien. Trotzdem wurde dieser Fall bis über jede Schamgrenze politisch instrumentalisiert und ausgeschlachtet.

Lichterketten gegen Rechts und für Flüchtlinge, Sondersendungen und Schlagzeilen hämmerten auf die Bevölkerung ein. Schließlich wurde hier das richtige Opfer (ein CDU-Flüchtlingsbürgermeister) von einem richtigen Täter (Deutscher) angegriffen. Wahrheitsgemäß hätte die Geschichte jedoch auch folgendermaßen erzählt werden können:

Einem finanziell ruinierten und angetrunkenen Sozialhilfeempfänger (zum Tatzeitpunkt über 1 Promille) wurde das Trinkwasser abgestellt. In seiner Verzweiflung griff er den Geschäftsführer des verantwortlichen Wasserversorgers an und verletzte diesen leicht am Hals. Bei dieser Schilderung wäre wahrscheinlich mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und einer Bewährungsstrafe oder einer geringen Freiheitsstrafe zu rechnen gewesen.

Doch die Staatsanwaltschaft Hagen und das zuständige Gericht schlossen sich rückhaltlos der vorgegebenen politischen Deutung des Vorfalls an und stellten einen Haftbefehl wegen »versuchten Mordes« aus.

Juristischer Etikettenschwindel

Den genau entgegengesetzten Verlauf nahm ein brutales Verbrechen in Hannover. Am 24. März geht Vivian (24) mit ihrem Freund Dominik (25) in der Edeka-Filiale in Burgwedel einkaufen. Vor der Kasse stoßen und treten sich zwei syrische Teenager gegenseitig. Als Vivian beinahe einen Tritt abbekommt, spricht sie die Teenager an und bittet sie, besser aufzupassen. Darauf drohen diese mit ihrem älteren Bruder. Und in der Tat wartet auf das Pärchen vor dem Supermarkt nun eine Gruppe, zu der auch der 17-jährige Bruder gehört. Bei allen drei handelt es sich um syrische Flüchtlinge. Ohne weitere Vorwarnung greifen die drei Dominik an und würgen ihn am Hals. Als Vivian ihrem drangsalierten Freund zur Hilfe eilen will, sticht der 17-Jährige mit einem Messer zu.

Der Syrer sticht gezielt in den Oberkörper der jungen Frau. Das Messer durchdringt den Rippenbogen und verursacht schwerste innere Verletzungen. Ärzte müssen Vivian die Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse entfernen, mehrere Rippen sind durch die Wucht der Attacke gebrochen. Die junge Frau ringt auf der Intensivstation mit dem Tode und erwacht erst nach vier Tagen aus dem Koma. Die Mutter veröffentlicht ein Foto von Vivian im Krankenbett. Zu diesem Zeitpunkt wird sie von Maschinen und Schläuchen am Leben gehalten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft geht trotz dieser Hintergründe und der tagelangen Lebensgefahr nicht von einem versuchten Mord oder Totschlag aus, sondern nur von einer gefährlichen Körperverletzung. Der Versuch einer Rechtfertigung für diesen Strafrabatt liest sich geradezu abenteuerlich. Laut der Staatsanwaltschaft hätte der Syrer »nur« einmal zugestochen und dann angeblich »freiwillig« nicht weiter auf Vivian eingestochen. Dieses Verhalten würde die Staatsanwaltschaft als einen »Rücktritt der versuchten Tötung« werten und deswegen nur die Körperverletzungsanklage vertreten. Dieser Argumentation widersprechen jedoch Zeugenaussagen und die Ausführungen des Opferanwalts Björn Nordmann fundamental.

Juristen mit Rückgrat – seltene Gattung

Die beiden Fälle zeigen die extreme Einflussnahme der Politik auf die Justiz auf. Und ich meine dabei nicht, dass das Kanzleramt oder ein Minister direkt involviert wäre. Dies ist bei diesem politischen System gar nicht vonnöten. Jeder Staatsanwalt und Richter weiß, welches Vorgehen politisch erwünscht ist. Jetzt heißt es entweder Rückgrat zeigen und entsprechend der juristischen Faktenlage urteilen oder den nächsten Schritt auf der Karriereleiter vorzubereiten und regierungskonforme Anklagen und Urteile sprechen.

Dazu kommt, dass unbequeme Staatsanwälte und Richter regelmäßig von Vorgesetzten aussortiert und kleingehalten werden. Juristen mit Rückgrat sind in diesem Justizsystem zu einer seltenen und aussterbenden Gattung geworden. Dass dadurch das Vertrauen in die Rechtsgleichheit bei vielen Menschen bereits erodiert ist und das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung immer weiter zerstört wird, dies scheint die Berliner Politik nicht im Geringsten zu stören.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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