Torsten Groß
Kampf um Freiheitsrechte: Erstes Gericht entscheidet zugunsten der Klägerinnen
Paukenschlag in Bayern: Das südlichste Bundesland hat die bisher weitreichendsten Maßnahmen zur Eindämmung der »Corona-Pandemie« auf den Weg gebracht. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder wird von den Medien nahezu unisono für sein »entschlossenes Handeln« als »der starke Mann in der Corona-Krise« gefeiert. Prompt wird der »Corona-Kanzler Söder« als heimlicher Nachfolger von Angela Merkel gehandelt. Doch das sehen abseits der Mainstream-Medien längst nicht alle so. Auf Antrag zweier Klägerinnen hat das Verwaltungsgericht München jetzt die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt – sie dürfen sich wieder frei bewegen.
Nicht nur in Bayern laufen aktuell mehrere Verfahren gegen die bisher einmalige Einschränkung von Freiheitsrechten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Seit wenigen Tagen ist im gesamten Freistaat das Verlassen der eigenen vier Wände nur noch aus triftigen Gründen erlaubt.
Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeitsstätte, unbedingt notwendige Einkäufe und Arztbesuche, aber ausdrücklich auch »Sport und Bewegung an der frischen Luft« – das wiederum nur allein oder in Begleitung von Menschen, mit denen man an seiner Meldeanschrift zusammenlebt. Weitere Familienmitglieder zählen ausdrücklich nicht dazu. In der sogenannten »Corona-Krise« agiert der bayerische Landeschef Söder damit äußerst entschlossen. Auch eine situations- und lageangepasste Verschärfung dieser gravierenden Einschränkungen behält sich die bayerische Staatsregierung sogar noch vor. Untermauert wurde Söders Entschlossenheit im Presse-Statement mit den schon legendären Worten »whatever it takes« des ehemaligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi.
Der ehemalige EZB-Chef hatte diesen Satz im Jahre 2012 im Rahmen der Bekämpfung der weltweiten Banken- und Finanzkrise geprägt. Für die Folgen dieses Satzes mussten laut einer Studie der DZ Bank die deutschen Sparer in den Jahren 2010 bis 2019 rund 650 Milliarden Euro berappen – die gravierenden Folgen für die private Altersvorsorge unzähliger Bürger (Zinsauswirkung auf Zusatzversicherungen) nicht mit eingerechnet.
Ob auch dieser Umstand mit ein Entscheidungsgrund für die beiden Klägerinnen war, gegen die einschneidenden Maßnahmen der bayerischen Landesregierung zu Felde zu ziehen, ist nicht überliefert. Das Verwaltungsgericht München gibt dazu in einer Pressemitteilung bekannt:
Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt
Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen bleibt im Übrigen unberührt
Die für das Gesundheitsrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts München hat mit zwei Beschlüssen vom 24. März 2020 zugunsten zweier Einzelpersonen die Wirkung der Ausgangsbeschränkungen vom 20. März 2020 aus formalen Gründen vorläufig außer Kraft gesetzt (M 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255).
Die inhaltliche Rechtmäßigkeit hat das Gericht dabei nicht in Frage gestellt.In seiner Begründung bezweifelt das Gericht lediglich, ob der Freistaat Bayern die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung regeln durfte oder nicht durch Rechtsverordnung hätte regeln müssen.
Die Beschlüsse wirken nur gegenüber den zwei Antragstellern. Somit behält die angeordnete Ausgangsbeschränkung für die Allgemeinheit ihre Gültigkeit.
Bereits in zwei Entscheidungen vom 20. März 2020 hat das Verwaltungsgericht München die am 16. März 2020 angeordnete Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandelsals verhältnismäßig erachtet (M 26 E. 20.1209 und M 26 S 20.1222).
Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Erste Mainstream-Journalisten haben auch schon eine Schublade für diese Kläger parat: Es sind die Uneinsichtigen, die Egoisten und die Ignoranten.
Ungeachtet dessen hat jetzt auch der hallesche Rechtsanwalt Jens Stiehler seine Stadt wegen des ausgerufenen Katastrophenfalls vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Wie viele andere Kritiker macht auch Rechtsanwalt Stiehler in dieser weitreichenden Einschränkung der verfassungsgemäß garantierten Freiheitsrechte einen »klaren Fall von Machtmissbrauch« aus.
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Mittwoch, 25.03.2020