Birgit Stöger
Sogenannte Verwandtschaftsehen und die verbotenen Fragen
Die Fraktion der AfD im Bundestag, namentlich die Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl und Verena Hartmann, stellten am 22. März 2018 eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/1444) zum Thema »Schwerbehinderte in Deutschland«.
Einleitend wurde in dieser Anfrage das Statistische Bundesamt (Destatis) zitiert. Dieses habe festgestellt, dass im Jahr 2015 genau 7 615 560 Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Deutschland lebten, was 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung entsprach. Davon waren 55 Prozent älter als 65 Jahre und zwei Prozent – also 152 000 Personen – schwerbehinderte Kinder und Jugendliche. Im Vergleich zum Jahr 2013 stieg die Zahl dieser Gruppe laut Destatis um 67 000 Personen (0,9 Prozentpunkte) an. Mit dem Hinweis auf das erhöhte Auftreten von Behinderungen bei sogenannten Verwandtenehen – auch als Inzucht bezeichnet – wurde die Bundesregierung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung sich die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre, 18 Jahre bis 65 Jahre sowie die Anzahl der schwerbehinderten Menschen über 65 Jahre von 2012 bis 2017 entwickelt (bitte nach Jahren und Altersgruppen aufschlüsseln)?
- Welche Hauptursachen für Schwerbehinderung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und haben sich die Ursachen für Behinderungen seit 2012 verlagert? Wenn ja, von wo, wohin und warum?
- Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verlagerung ursächlich?
- Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Wie viele Fälle aus Frage 4 haben einen Migrationshintergrund?
- Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schwerbehinderten (bitte hier alle Arten von Behinderungen zusammenfassen) besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)?
Fragen, die nicht mehr gestellt werden dürfen
Fragen, die nach Ansicht von 18 deutschen Sozialverbänden im Jahr 2018 nicht gestellt werden dürfen. Die AfD würde mit ihrer Fragestellung eine – nach Meinung der Sozialverbände – unzulässige Verbindung zwischen Behinderung, Inzest und Migration herstellen. Die Anfrage erinnere zudem »an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte, in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt wurde und die zu Hunderttausenden Opfer des Nationalsozialismus wurden«. Das hoch entrüstete Konglomerat – darunter der VdK, Caritas und der Paritätische Gesamtverband – schaltete dann am 22. April eine Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Im »Warnruf« heißt es entsetzt: »Wir rufen die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen.« Zwischenzeitlich startete der Verein »Kellerkinder e.V.« eine Petition, in der gefordert wird, dass die AfD-Fraktion ihre Anfrage umgehend zurücknehmen müsse. In der Süddeutschen Zeitung (SZ) durfte Ilja Seifert (Die LINKE), Gründungspräsident des »Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland«, wahrheitswidrig behaupten, die AfD würde das Leben von Behinderten als nicht lebenswert diskreditieren. Das Bundesinnenministerium hatte die Anfrage der AfD-Abgeordneten bereits am 10. April in der Drucksache 19/1623 beantwortet. In der Stellungnahme heißt es kurz und bündig: »Daten zum Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in der Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben.« Bei mehr als 94 Prozent der schwerbehinderten Menschen handele es sich um Deutsche.
Dem hoch emotionalen Anwurf der Sozialverbände wurde AfD-seitig entgegengehalten, dass die Debatte um das Thema diskreditiere, diffamiere und verleumde, »und zwar aufgrund von Dingen, die in den Köpfen politisch korrekter Leute passieren, aber nichts mit dem zu tun haben, was wir wollen«, so die Stellungnahme der AfD. Ziel der Anfrage sei es gewesen, herauszufinden, ob überhaupt Handlungsbedarf bestehe. Leider lasse die Antwort der Bundesregierung keine Beurteilung über das Vorhandensein und die eventuelle Größe des Problems zu, da keine Zahlen erhoben werden, so das Bedauern der AfD.
Muslimische Verwandtenehen und deren Folgen
Warum aber soll die von der AfD aufgeworfene Frage per se verwerflich sein? Dass ein Zusammenhang zwischen Inzucht – also der Fortpflanzung relativ naher Blutsverwandter – und Behinderungen besteht, ist weitgehend unstrittig. Als eng verwandt werden beispielhaft Cousins und Cousinen bis zum 2. Grad angesehen sowie Neffen und Nichten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt für den Bundesbürger in § 1307, welche Eheschließungen aufgrund der Verwandtschaft erlaubt sind und welche nicht. Verboten sind Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie, sprich Ehen zwischen einem Elternteil und einem leiblichen Kind, Großelternteil und Enkelkind oder zwischen Geschwistern.
Die Eheschließung zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade sind indes laut BGB erlaubt, werden in Deutschland jedoch kaum vollzogen. Anders sieht die Partnerwahl in Ländern aus, in denen der Islam praktiziert wird. Am weitesten verbreitet sind Verwandtenehen im Nahen Osten. Mehr als die Hälfte der Ehen werden dort innerhalb einer Familie geschlossen. In Ländern wie Libyen, Qatar, Sudan, Jemen und Oman liegt der Anteil der Verwandtenehen bei mehr als 40 Prozent. Bei den Nubiern gar zwischen 60 und 80 Prozent. Der Verein »Terre des Femmes« schreibt in seiner Broschüre Zwangsheirat unter Bezugnahme auf eine Befragung in der Türkei im Jahr 2000, dass 60 Prozent der Frauen in einer vermittelten Ehe lebten und selbst in den Städten über 30 Prozent der Frauen mit ihren Männern verwandt waren. In Deutschland war 2010 etwa jede vierte türkischstämmige Frau mit einem Verwandten verheiratet. Wikipedia vermerkt zum Thema »Inzucht beim Menschen«, dass weltweit mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern leben, in denen Verwandtenheiraten üblich sind und ein Drittel dieser Ehen zwischen Cousins und Cousinen geschlossen werden. Bei einer solchen Beziehung dritten Grades liegt das Risiko für vererbte Erkrankungen fast doppelt so hoch wie bei Nichtverwandten.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des australischen »Centre for Comparative Genomics«. Statt bei rund vier, liegt das erwähnte Risiko zwischen sechs und sieben Prozent. Zudem steigt es deutlich an, wenn bereits Erbkrankheiten in der Familie vorliegen. Selbst wenn die Eltern und deren Kinder gesund sind, erkranken spätestens die Enkel und Urenkel an genetischen Krankheiten. Haben die Eltern schon einen genetischen Defekt, sind bereits die eigenen Kinder betroffen.
»Schlechtes Blut«?
Im Jahr 2011 zitierte die linkspolitische Tageszeitung (taz) in einem Artikel zum Thema »Behinderung von Inzestkindern« eine britische Studie der Universität Birmingham aus den neunziger Jahren mit 5000 Müttern. Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass rund 60 Prozent der Todesfälle und schweren Erkrankungen bei den betroffenen Kindern hätten verhindert werden können, wenn es keinen Inzest unter den Migranten gegeben hätte. Der Spiegel berichtete in seinem Artikel »Migranten – Schlechtes Blut« 2009 ebenfalls davon. Eine weitere, ebenfalls aus Großbritannien stammende Studie aus dem Jahr 2015 untersuchte das Auftreten von Behinderungen bei pakistanischstämmigen Briten. Ergebnis: Bei »bestimmten ethnischen Gruppen« werden 13 Mal mehr behinderte Kinder geboren als im Rest der britischen Bevölkerung.
Und auch hier wurde attestiert, dass Kinder aus Ehen unter Verwandten häufiger unter Erbkrankheiten sowie an auffallend häufig auftretenden geistigen Behinderungen oder vermindertem IQ, Epilepsie, Schwerhörigkeit oder Muskelschwund leiden. Das Risiko, an einer genetisch bedingten Stoffwechselstörung zu erkranken, sei durchweg größer, die Lebenserwartung durchweg niedrig.
Für Deutschland zeichnet sich ein ähnliches Bild ab
Dass mit dem massenhaften Zustrom von Menschen aus dem islamischen Kulturkreis das muslimisch dominierte »Kulturgut« Verwandtschaftsehen und die benannten Probleme mitmigrieren, wurde bereits vor 2015, als Angela Merkels die Grenzen Deutschlands für die ungehinderte muslimische Zuwanderung öffnete, bekannt.
Der Humangenetiker Professor Claus R. Bartram von der Universität Heidelberg kritisierte in einem WeltOnline-Artikel 2007, dass das Problem seit Langem bekannt sei und es auch nichts mit Rassismus zu tun habe, wenn darüber gesprochen werde.
Die türkischstämmige Duisburger Sozialwissenschaftlerin Yasemin Yadigaroglu kämpft seit 2005 gegen die Verwandtenehe unter muslimischen Immigranten in Deutschland. Durch eine Postkartenaktion mit Slogans wie »Kinder wünsche ich mir, aber nicht von meiner Cousine« und »Heirat ja, aber nicht meine Cousine«, versuchte sie, an Schulen und in Moscheen über die gesundheitlichen Risiken einer Verwandtschaftsehe aufzuklären. Die Sozialwissenschaftlerin stieß jedoch, wie sie 2009 in einem, für heutige Verhältnisse politisch inkorrekt geführtem FAZ-Interview berichtete, auf massiven Widerstand. So warf ihr die Ditib-Gemeinde der Merkez-Moschee in Duisburg vor, »Nestbeschmutzung« zu betreiben, und verwehrte ihr den Zutritt in die Vereinsräume. Sie erhielt massive Drohungen. Von deutschen Kollegen musste sie sich gegen den Vorwurf wehren, sie würde Immigranten stigmatisieren. Yadigaroglu resümierte, dass es ein politisch unkorrektes Thema sei, vor dem sich die Öffentlichkeit fürchte. Von Politikern bekam die Aufklärerin keinerlei Unterstützung. »Sie wollen nicht als rassistisch gelten oder denken, die Probleme der Migranten seien nicht ihre.« Der damalige nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU), jetzt Ministerpräsident des »multikulturellen« Bundeslandes, schrieb 2009 der Wissenschaftlerin, dass das Thema nicht aktuell sei. Schließlich wurden Yadigaroglus Projektanträge für ihre Kampagnen abgelehnt.
2010 stellte der Bestseller- und Kopp-Autor Dr. Udo Ulfkotte fest, dass die problembehafteten Verwandtenheiraten im islamischen Kulturkreis und somit bei der größten Zuwanderergruppe in Deutschland zur gesellschaftlich und medialen No-Go-Area erklärt worden seien. Ulfkotte warf die politisch (angeblich) in höchstem Maße unkorrekte Frage auf, ob der deutsche Steuerzahler auch nur eine ungefähre Vorstellung davon habe, was er für die aus – verharmlosend »Verwandtenheiraten« genannten – Inzuchtverbindungen und die aus ihnen hervorgehenden Kinder bezahlen müsse.
Institutionalisierte Entrüstungsstürme
Immer öfter werde, so der Bestsellerautor, der bei Verwandtenhochzeiten gezeugte Nachwuchs zum Schwerbehinderten oder zum Frührentner. Dass sich das Problem in Anbetracht des anstehenden massenhaften Familiennachzugs von Menschen aus dem muslimischen Kulturkreis nicht entschärfen wird, liegt auf der Hand. Wenn jedoch bereits die Frage nach den Hauptursachen für Schwerbehinderungen einen institutionalisierten Entrüstungssturm auslöst, was mag geschehen, wenn die Antwort nach den Kosten, die migrantische Inzucht zeitigt, gefordert wird?
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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