Stefan Schubert
Sozialer Sprengstoff: Milliarden für Flüchtlinge,
Strafzettel für Obdachlose
Strafzettel für Obdachlose
In der Mittel- und Unterschicht tobt ein gnadenloser Verteilungskampf um Wohnraum, Jobs sowie Kita- und Schulplätze, der jetzt sogar die Verteilungsstätten für abgelaufene Lebensmittel – die Tafeln – erreicht hat. Über die Zehntausenden von Obdachlosen spricht hingegen niemand mehr. Sie werden in U-Bahnhöfen angezündet, erfrieren in den Straßen oder ersticken qualvoll in Altkleidercontainern.
»Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf!« Mit dieser Ankündigung befeuerte die Grünen-Frontfrau Göring-Eckardt 2015 die unkontrollierte und illegale Masseneinwanderung. Die Parole sollte sich bewahrheiten – und zwar in geradezu apokalyptischer Form. Auszumachen ist dies auch an den Dimensionen von Steuergeldern, welche die Flüchtlingspolitik verschlingt. Die jährlichen Gesamtkosten, die Bund, Ländern und Kommunen entstehen und letztlich vom Steuerzahler zu tragen sind – diese Summe weigert sich die Bundesregierung zu nennen. Und dies ausgerechnet im Weltmeisterland der Statistik, in dem selbst der Verbrauch von Toilettenpapier in Ämtern protokolliert wird. Entsprechende Anfragen werden unter einem Berg von Statistiken und einem Labyrinth an Zuständigkeiten erstickt. Neben einem »eklatanten Kompetenz- und Organisationsversagen«, die der Bochumer Verwaltungswissenschaftler Jörg Bogumil attestiert, treibt die Politik eindeutig die Angst vor dem Souverän um. Wie würde das Volk wohl reagieren, wenn es einen unzensierten Blick in die Berliner Abgründe erhalten würde?
55 Milliarden Euro für Flüchtlinge
Die letzten belastbaren Zahlen der Kosten für den Bund wurden im Zeitraum von 2016 bis 2020 mit 93,6 Milliarden Euro angegeben. Aus den Bundesländern reißen die Klagen nicht ab, dass damit nur die Hälfte aller Kosten zu tragen ist. Nach dieser Rechnung würden die Flüchtlingskosten bei bis zu 40 Milliarden Euro liegen – jährlich! Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat Kosten von 50 Milliarden Euro errechnet, nur für das Jahr 2017. Einen Betrag, den auch der Sachverständigenrat kalkuliert hat. Das Institut der Wirtschaftsforschung aus Kiel kommt auf eine Gesamtsumme von bis zu 55 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn man zum Vergleich die Etats einzelner Bundesministerien gegenüberstellt, wird das Ausmaß der Flüchtlingskosten deutlich: Bundesministerium für Verkehr: 27,9 Milliarden, Bildung und Forschung: 17,6 Milliarden sowie Familien, Frauen, Senioren und Jugend: 9,5 Milliarden Euro. Die Etats der drei Bundesministerien ergeben zusammen 55 Milliarden Euro. Auf jegliche Kritik zu den Folgen ihrer Flüchtlingspolitik reagiert die Kanzlerin aggressiv. »Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da«, kanzelte Merkel innerparteiliche Kritiker ab.
Kosten zerreißen den Sozialstaat
Um 2500 Euro pro Monat (ein Mittelwert) für die Kosten eines Flüchtlings mit Steuermitteln zu erwirtschaften, müssen zwölf Durchschnittsverdiener (3000 Euro pro Monat, Steuerklasse III) 30 Tage zur Arbeit gehen. Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen hat aufgrund des geringen Bildungsniveaus der Zuwanderer errechnet, »dass jeder Flüchtling in seiner Lebenszeit per saldo 45 000 Euro kostet«. Geht man von zwei Millionen Zugewanderten bis 2018 aus, so entstünden Kosten von 900 Milliarden Euro. Bei dieser Summe ist jedoch weder die Armutseinwanderung aus Osteuropa noch die anhaltende Einwanderung im laufenden Jahr berücksichtigt. Diese Dimensionen verdeutlichen, warum die Politik die wahren Kosten der Einwanderung verschleiert, denn die Wut in der Bevölkerung wächst. In NRW wurde im Februar bekannt, dass die Landesregierung 940 Millionen Euro nur für geduldete Flüchtlinge an die Kommunen überwiesen hat. »Geduldet« wird hier als Chiffre für die über 52 000 abgelehnten Asylbewerber in NRW verwendet. Anstatt diese konsequent abzuschieben, ihnen die Leistungen zu kürzen oder in Gänze zu streichen, um ihre freiwillige Ausreise zu forcieren, werden einfach immer höhere Steuerbeträge aufgewendet.
Sanktionen gegen Kinder – kein Problem
Dabei zeigt sich der Staat ansonsten wenig zimperlich, wenn es darum geht, die Ärmsten der Armen zu sanktionieren. Da werden schnell mal an sich schon geringe Leistungen gekürzt. So wurden von Oktober 2016 bis September 2017 954 000 Strafen gegen Hartz-IV-Beziehende verhängt. In 310 000 Fällen waren Haushalte mit Kindern von Leistungskürzungen betroffen. In 96 000 Fällen traf Alleinerziehende die harte Hand des Staates. Nur in weniger als zehn Prozent der Fälle ging es um die »Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Tätigkeit oder Ausbildung«. Die große Mehrheit der Betroffenen hatte schlicht Termine verpasst, entweder beim Amt selbst oder bei einem Arzt. Über hunderttausende Fälle von Leistungskürzungen bei Flüchtlingen liest man hingegen nichts. Weder nach schweren Straftaten durch »Schutzsuchende« noch bei islamistischen Betätigungen, die dem Grundgesetz widersprechen; selbst bei der Verwendung von falschen Identitäten, um mehr Leistungen zu erschleichen, zeigt sich der Staat tolerant bis zur Selbstaufgabe.
Strafzettel gegen Obdachlose
Am untersten Ende der gesellschaftlichen Stufe stehen Obdachlose. Nach Schätzungen leben 52 000 permanent auf der Straße, 860 000 Menschen leben ohne eigene Wohnung. Der Kampf ums tägliche Überleben stellt oft den alles dominierenden Lebensinhalt dar. Während für Zuwanderer ein schicker Neubau nach dem nächsten hochgezogen wird, sterben die Obdachlosen auf den Straßen. Der von der eigenen Partei abgesägte Ex-Außenminister Sigmar Gabriel beschimpfte Kritiker, sie würden – indem sie diese Fakten nennen – Flüchtlinge gegen Einheimische ausspielen. Aber darum geht es nicht. Diese Beschreibungen bilden schlicht die Zustände im Land ab.
Mitte Januar griff ein »arabisch aussehender« Mann drei Obdachlose am Berliner U-Bahnhof Yorckstraße an. Er trat ihnen ins Gesicht, schlug einen mehrmals mit der Faust, und dem Dritten stach er mit einem Messer ins Bein. An Weihnachten hatten sieben Flüchtlinge aus Syrien und Libyen versucht, einen schlafenden Obdachlosen in der Berliner U-Bahn anzuzünden. Den angeklagten Mordversuch stufte die Berliner Justiz im Urteil zu einer versuchten gefährlichen Körperverletzung herab. Nur der Haupttäter muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, der Rest der Bande spazierte breit grinsend aus dem Gerichtssaal. In seiner Not versuchte in Hamburg ein Obdachloser, Bekleidung aus einem Altkleidercontainer zu holen. Um den Profit dieser Kleidungsindustrie zu erhöhen, sind die Container jedoch mit einer massiven Sicherheitsklappe versehen. Der 35-jährige Hamburger blieb stecken und erstickte qualvoll. In Wetzlar ereignete sich ein identischer Unglücksfall, der tödlich endete, genauso wie in Düsseldorf. In diesem Winter sind vier Obdachlose auf den Straßen der Republik erfroren. Und wie geht der Staat mit den Gestrandeten der Gesellschaft um? In Städten wie Dortmund und Frankfurt erhalten Obdachlose Strafzettel, wenn sie beim Schlafen an öffentlichen Orten erwischt werden. Das Ordnungsamt Dortmund stellt ihnen dann ein Knöllchen über 20 Euro aus.
Bußgeld für demenzkranken Senior
Allein im Jahr 2017 hat das Ordnungsamt 407 Strafzettel gegen Obdachlose verhängt. Sollten diese nicht bezahlt werden, setzt sich ein staatliches Mahnverfahren in Gang, dessen Kosten dem Obdachlosen auferlegt werden. Überschreiten die Strafen und Mahnkosten die finanziellen Möglichkeiten, droht den Obdachlosen eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Schon Ende vergangenen Jahres hatte ein besonders skandalöser Fall in Düsseldorf für Schlagzeilen gesorgt: Dort wurde ein 85-jähriger demenzkranker Mann bestraft, weil er zu lange auf der Bank an der Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße gesessen hatte (acht Minuten!). In einer »schriftlichen Verwarnung« wurde dem Mann vorgeworfen, am 14. November 2017 von 11.40 bis 11.48 Uhr eine Anlage des ÖPNV als Ruheplatz genutzt zu haben – ohne auf den Bus zu warten. Nach einer Empörungswelle hat die Stadt vom Vollzug der Strafe abgesehen.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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