Stefan Schubert
Teile der Spaziergänger jetzt Staatsfeinde: Eine »Kriegserklärung« gegen die eigenen Bürger?
Mit einer lächerlichen wie gleichsam skandalösen Äußerung hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), einen Entrüstungssturm in den sozialen Netzwerken ausgelöst. Also, in dem Teil des Internets, der noch nicht durch Staatszensur und deren medialen Komplizen auf chinesischem Niveau reguliert ist. Haldenwang bediente sich einer geradezu menschenverachtenden Sprache, die an die Staatssicherheit der SED-Diktatur erinnert. Der CDU-Funktionär, der von der ehemaligen FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda, bekannt als Angela Merkel, zum Leiter des Inlandgeheimdienstes ernannt wurde, hat in einem Interview Spaziergänger als Staatsfeinde kriminalisiert. Der Umbau der Sicherheitsbehörden – im besten Deutschland aller Zeiten – zu einem reinen Repressionsapparat gegen Oppositionelle und Regierungskritiker, hat längst die Dimensionen von totalitären Staaten erreicht.
Die sich rasant ausbreitenden Proteste gegen eine Impfpflicht und sämtliche Corona-Zwangsmaßnahmen haben Politik und Medien in den Panikmodus getrieben. Während militante Linksextremisten aus dem Antifa-Milieu in Hamburg, vermummt und mit Pyrotechnik abbrennend, aufmarschieren durften, wurde die angemeldete, friedliche Corona-Demonstration von der Politik untersagt. Umso bedenklicher ist der Vorgang, da diese Ungleichbehandlung auch durch die angerufenen Gerichte abgesegnet wurde. Auch diese alarmierende Entwicklung im Justizapparat ist ein weiterer Baustein auf dem Weg in einen immer totalitärer agierenden Staat. Eine Zwei-Klassen-Justiz, die milde gegen Messerstecher und Vergewaltiger walten lässt, aber Meinungsstrafen im Schnellverfahren gegen regierungskritische Demonstranten verhängt, ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig und delegitimiert sich selbst.
Und beim Stichwort »delegitimiert sich selbst« sind wir wieder bei Genosse Haldenwang, für den der international anerkannte Sicherheitsexperte Hans-Georg Maaßen zuvor aus seinem Amt gedrängt wurde, angelangt.
Nicht nur widersprach Maaßen mehrfach und öffentlich dem Mainstream, er überführte die Bundesregierung auch der vorsätzlichen Lüge, als Maaßen widerlegte, dass keine Hetzjagden am Rande der Demonstration in Chemnitz stattgefunden haben. Als er sich dann noch weigerte, die AfD als seinerzeit größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen zu lassen und so öffentlich zu diffamieren, wurde er von der Bundesregierung zum Abschuss freigegeben.
An diese Vorgeschichte ist es noch einmal wichtig zu erinnern, da sie verdeutlicht, welche Mission der Inlandsgeheimdienstchef auf Vorgabe der Bundesregierung offensichtlich zu erfüllen hatte: die Verhinderung jeglicher Opposition und somit die systematische Verhinderung von Regierungskritik. Und dies, ganz gleich ob beim Thema Migration, Islam, oder wie aktuell im Rahmen der »Corona-Krise«.
Es folgen die ungeheuerlichen Entgleisungen vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die er bei einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von sich gab:
»Sie verachten den Rechtsstaat«: Haldenwang sieht bei Corona-Protesten neue Szene von Staatsfeinden.
Dann behauptet der Verfassungsschutz-Chef, dass »unter den Demonstranten gegen die Corona-Politik auch eine neue Szene von Staatsfeinden sei. Diese ließen sich den bisherigen Kategorien wie Rechts- oder Linksextremismus nicht mehr eindeutig zuordnen. Sie verbinde keine ideologische Klammer, sondern die Verachtung des demokratischen Rechtsstaates und seiner Repräsentanten. Sie lehnen unser demokratisches Staatswesen grundlegend ab.«
Ohne jeglichen Beweis oder gar einer breit aufgestellten Studie verbreitet der CDU-Mann weiter, dass die Pandemie nur der Aufhänger sei:
»Ob das jetzt Corona ist oder die Flüchtlingspolitik. Oder auch die Flutkatastrophe: Da hat man teilweise die gleichen Leute gesehen, die versuchten, den Eindruck zu vermitteln, der Staat versage und tue nichts für die Menschen.«
Man muss sich mit diesem perfiden Framing einmal bewusst machen, in welche Nähe hier gezielt Bürger gerückt werden, denen seit über zwei Jahren ein Großteil ihrer Grundrechte von der Politik geraubt wurden. Besonders nach den Erkenntnissen der vergangenen Tage, dass die Ministerpräsidenten der Länder Hamburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern mit frisierten Statistiken die Lüge der »Pandemie der Ungeimpften« in die Welt posaunten. Wer dies kritisiert gilt nun als Staatsfeind. Wer sich über zwei geraubte Jahre für Studenten, Schüler und Kita-Kinder beschwert, die zudem mit gezielten Kampagnen aus dem Bundesinnenministerium und dem Gesundheitsministerium in Angst und Panik versetzt wurden, der wird nun als Staatsfeind diffamiert. Wenn man sich also für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und für Versammlungsfreiheit einsetzt, dann wird man vom Chef des Inlandgeheimdienstes als Staatsfeind gebrandmarkt. Wenn man Grundrechte nicht als Privilegien des Staates erachtet, die dieser willkürlich entzieht und gewährt, sondern vom Grundgesetz garantiert – ohne jegliche Vorbedingungen und für Jedermann, dann gilt man neuerdings als Staatsfeind. Seit Tagen trendet auf Twitter der Hashtag #IchBinStaatsfeind, wo sich bereits über 20 000 Bürger in bezeichnenden Kommentaren geäußert haben.
Es geht nicht um Gesundheitsschutz, sondern um Kontrolle
Der von Angela Merkel seit 2015 gestartete Umbau des Landes wird von der neuen Linksregierung nahtlos fortgeführt. Es geht bei allen Maßnahmen nicht um Corona, nicht um einen plötzlich entdeckten Gesundheitsschutz, sondern um nichts Geringeres als die totale Kontrolle des Staates über den eigentlichen Souverän dieses Landes, den Bürger. Die Bevölkerung wird systematisch zu einer regierungskonformen, leicht zu lenkenden Masse geformt, der jeglicher Widerstandswille gegen noch so absurde Regeln und Willkür des Staates genommen werden soll.
Heute heißt die Agenda des Staates Corona, morgen Green Deal und am Ende droht der Great Reset der Eliten.
Die letzten Zeilen dieses Artikels sind dem deutschen Grundgesetz gewidmet – und zwar dem Artikel 20 Absatz 4, wo das Widerstandsrecht eines jeden Deutschen gegen einen übergriffigen Staat festgeschrieben ist:
»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«
Auf den Seiten des Deutschen Bundestages wird der Anwendungsfall präzisiert (Ausschnitt):
»Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: ›…, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.‹ Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten ›alle Mittel der Normallage‹ versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den ›heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen‹, betont Isensee. Doch solange ›Konflikte noch in zivilen Formen‹ ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange ›friedlicher Protest noch Gehör‹ finden kann, dürften sie es nicht.«
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Dienstag, 18.01.2022