Stefan Schubert

Über 3000 islamistische Terrorverfahren seit den Grenzöffnungen 2015

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Auf Anfrage des Autors bestätigte der Generalbundesanwalt für 2020 381 neue Terrorverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus. Dem »Kampf gegen rechts« zum Trotz, der unter der Merkel-Regierung zur Staatsdoktrin erhoben worden ist, belegen die aktuellen Zahlen eindeutig, dass das Sicherheitsrisiko durch den radikalen Islam die bedrohlichste Gefahr für die Bürger dieses Landes und seine freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft im Jahr 2020 rund 600 neue Terrorverfahren eingeleitet. Die 381 Verfahren im Bereich islamistischer Terrorismus stellen also einen Anteil von über 63 Prozent aller Terrorfälle in Deutschland dar.

Trotz expliziter Nachfrage blieb der GBA die genaue Anzahl der Terrorverfahren im Bereich Links- und Rechtsextremismus schuldig. »Man wolle keine Rückschlüsse auf die Überwachungsintensität dieser Szenen liefern«, lautete die nicht nachvollziehbare Argumentation der Pressestelle. Befremdlich ist dieses Agieren zudem, da diese beiden Zahlen auf eine parlamentarische Anfrage der Opposition hin herausgegeben werden müssen und folglich ohnehin an die Öffentlichkeit gelangen werden.

Der Flüchtlingswelle folgt die islamistische Terrorwelle

Wir befinden uns mittlerweile im 6. Jahr der Merkel’schen »Grenzöffnungen«, wobei die mediale Sprachpolizei versucht, diesen Begriff so weitgehend wie möglich zu tabuisieren. Wie immer die politisch korrekte Bezeichnung auch lauten mag, der 13. September 2015 wird als jener Tag in die deutschen Geschichtsbücher eingehen, an dem Angela Merkel der Bundespolizei, vormals dem Bundesgrenzschutz, untersagte, Deutschlands Grenzen, die Identität des Landes, die Sozialsysteme und im Besonderen die Sicherheit der Bürger zu schützen.

Wie es aber um die Sicherheitslage in diesem Land tatsächlich steht, darüber sagt die Analyse der Terrorzahlen der vergangenen Jahre weit mehr aus als die unter Manipulationsverdacht stehende Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) aus dem Hause Seehofer. Der Verlauf des Flüchtlingsstroms und dessen höchst problematischer Anteil an Islamisten und Terroristen lassen sich an den Zahlen des Generalbundesanwalts direkt ablesen. Diesen zufolge leitete der Generalbundesanwalt seit 2015 insgesamt 3026 islamistische Terrorverfahren ein.

Das ist eine geradezu unfassbare Zahl, besonders wenn man sich vergegenwärtigt, dass beispielsweise ein Verfahren gegen eine fünfköpfige IS-Zelle in Berlin mit nur einem einzigen Terrorverfahren Eingang in die Statistik findet.

Die Anzahl der Islam-Terroristen in Deutschland hat nach Schätzungen von Sicherheitsexperten längst fünfstellige Dimensionen angenommen. Es folgen Fakten, die dem Autor auf Anfrage von der Pressestelle des Generalbundesanwalts in Karlsruhe mitgeteilt wurden:

2015 wurden 108 Terrorverfahren mit islamistischem Bezug eröffnet.

2016 hat sich mit 201 islamistischen Terrorverfahren diese Zahl fast verdoppelt.

2017 schlägt sich die Flüchtlingswelle mit 1052 Terrorverfahren in der Statistik nieder.

2018 wurden 884 islamistische Terrorverfahren dokumentiert.

2019 kamen weitere 400 islamistische Terrorverfahren hinzu.

2020 sind 381 weitere islamistische Terrorverfahren eingeleitet worden.

Die Gesamtsumme der durch den Generalbundesanwalt eingeleiteten islamistischen Terrorverfahren summiert sich seit 2015 somit auf 3026 Terrorfälle.

Die offenen Grenzen, die Migrationsagenda der Bundesregierung, der Kontrollverlust und das Staatsversagen, das sich unter anderem im Nicht-Abschieben von Islamisten und Terrorismusverdächtigen zeigt, haben zu einer dramatischen Verschlechterung der Sicherheitslage geführt. Die Sicherheitsbehörden rechnen jederzeit mit neuen islamistischen Terroranschlägen. Dieses Phänomen stellt leider auch keinen kurzfristigen, also vorübergehenden Kollateralschaden der Flüchtlingspolitik dar, sondern wird eine bleibende Belastung für die nachfolgende Generation werden. Ein Blick nach Frankreich, England und Belgien lässt eine baldige und anhaltende Eskalation befürchten.  Unterdessen verbreiten Bundesminister wie Heiko Maas aber öffentlich und unwidersprochen Falschnachrichten: »Es gibt keine Verbindung, keine einzig nachweisbare Verbindung zwischen dem Terrorismus und den Flüchtlingen – außer vielleicht eine: nämlich dass die Flüchtlinge vor den gleichen Leuten in Syrien flüchten, die verantwortlich sind für die Anschläge in Paris«, sagte der damalige Bundesjustizminister im ARD-Morgenmagazin.

Während AfD-Mitglieder es sich gefallen lassen müssen, dass ihnen Zitate bis aus ihren Teenagerzeiten nachgetragen werden, musste sich Herr Maas für solche vorsätzlichen Fake News niemals medial rechtfertigen oder entschuldigen. Dabei reicht ein Blick in die Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts aus, um zu erkennen, dass Terroristen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan mittlerweile in großer Anzahl als Terrorverdächtige in Deutschland enttarnt wurden.

Wenn sich »Flüchtlinge« als Kriegsverbrecher erweisen

Nehmen wir beispielsweise eine Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 18. Januar 2021, die für jeden Bürger unter generalbundesanwalt.de frei zugänglich ist.

Dort heißt es:

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung »Jabhat al-Nusra (JaN)« wegen des Vorwurfs eines Kriegsverbrechens u.a. erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Dezember 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Khedr A. K. sowie den syrischen Staatsangehörigen Sami A. S. erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person gemeinschaftlich getötet zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 211 Abs. 2 Var. 4 StGB). […]

Sie verbrachten gemeinsam mit den weiteren Beteiligten den gefesselten und bereits durch schwere Misshandlungen gezeichneten Gefangenen zum Hinrichtungsort. Khedr A. K., mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnet, übernahm dort die Bewachung des Gefangenen und die Abschirmung der Hinrichtung. Sami A. S. wiederum filmte entsprechend der vorherigen Planung die Erschießung und kommentierte die Aufzeichnung in verherrlichender Art und Weise. Die Aufnahme stellte er anschließend der Terrororganisation »Jabhat al-Nusra (JaN)« für deren Propagandaarbeit zur Verfügung.

Die uns von den Mainstream-Medien angekündigten »hilfsbedürftigen Flüchtlinge« entpuppten sich also in diesem Fall als brutale Mörder und Kriegsverbrecher. Wie hoch die Dunkelziffer in diesem epochalen Migrationsstrom insgesamt ist, bleibt jedoch bisher unbekannt.

Die AfD-Fraktion versucht zwar, durch zahlreiche Anfragen an belastbare Zahlen zu gelangen, doch wird die größte Oppositionspartei im Bundestag durch die Bundesregierung in dreister, ja geradezu antidemokratischer Weise ausgebremst. Wer über einen hohen Blutdruck verfügt, sollte sich die Drucksache »Deutscher Bundestag 19/25939« besser nicht durchlesen. Für alle hartgesottenen Leser aber ist das hier hinterlegte Dokument sehr aufschlussreich; ganz besonders auch im Blick darauf, mit welchen hanebüchenen Begründungen parlamentarische Anfragen zu Islamisten in Deutschland abgewürgt werden:

Eine Beantwortung der Frage kann wegen des damit verbundenen unzumutbaren Aufwands nicht erfolgen. […] Zum derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Status des genannten Personenkreises kann das BAMF auf Grund der Kompetenzverteilung keine Auskünfte erteilen.

[…] Die weitere Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohles nicht offen erfolgen. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohles schutzbedürftige Informationen, die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsmethoden und Vorgehensweisen des BfV unter Einfluss von Kooperationen mit anderen Behörden, anderen Nachrichtendiensten im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gezogen werden.

Dennoch werden in diesem Dokument Zahlen und Fakten genannt, die die Destabilisierung Deutschlands untermauern. Folgende Einschätzung aus dem Bundesinnenministerium, die auch in der Drucksache nachzulesen ist, müsste eigentlich vor jeder Bundestagssitzung durch den Bundestagspräsidenten verlesen werden, damit die Abgeordneten an die Folgen ihrer desaströsen Politik erinnert werden:

Die Bedrohungslage für Deutschland befindet sich unverändert auf einem hohen Niveau. Deutschland steht weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum von internationalen terroristischen Organisationen. Mit einer anhaltend hohen Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten ist auch im Jahr 2021 zu rechnen.

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Donnerstag, 27.05.2021