Stefan Schubert
Verfahren gegen islamistische Terroristen massenweise eingestellt
Der Generalbundesanwalt (GBA) ist die Staatsanwaltschaft des Bundes. Über eine unabhängige Stellung gegenüber politischer Einflussnahme verfügt auch dieses zentrale Justizorgan nicht. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter und direkt dem Justizminister unterstellt, der diesen jederzeit entlassen oder – wie es im Amtsdeutsch umschrieben wird – in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann.
Fast die Hälfte der 200 Mitarbeiter der Dienststelle besteht aus Juristen, deren Aufgabenfeld seit der Flüchtlingskrise beinahe ausschließlich aus der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus besteht. So wurden im Jahr 2013 in der Abteilung Terrorismus nur 70 neue Verfahren eröffnet. 2016 sind bereits 240 neue Verfahren eröffnet worden, und für 2017 hat der Generalbundesanwalt 1200 neue Terrorverfahren bestätigt. Diese Zahlen bedeuten, dass rechnerisch jeden Tag 3,3 neue Terrorverfahren eröffnet wurden.
Der Verlauf des Flüchtlingsstroms und dessen höchst problematische Zusammensetzung aus Islamisten und Terroristen sind somit direkt in den Zahlen des Generalbundesanwalts abzulesen. Erinnert sei hier an die jahrelange Regierungspropaganda der Mainstream-Medien, wonach angeblich keinerlei Erkenntnisse vorlägen, dass es eine Verbindung zwischen Flüchtlingen und Terroristen gebe. 70 Terrorverfahren im Jahr 2013 zu 1200 Terrorverfahren im Jahr 2017 – dies bedeutet ein Anstieg um das 17-fache (!) in nur vier Jahren. Diese Welle an Terrorverfahren bringt die Bundesanwaltschaft an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und darüber hinaus. Aus diesem Grund werden Fälle von geringerer Bedeutung an zuständige Stellen der Länderjustiz abgegeben.
Doch bleibt noch immer eine hohe dreistellige Zahl an Verfahren, die zum Schutz der Bevölkerung vor völlig ideologisierten und verrohten Terroristen notwendig wären. Wie gehen nun die Bundesregierung und der Bundesjustizminister (bzw. die neue Bundesjustizministerin) mit diesem eklatanten Sicherheitsproblem um? Unternimmt die Politik einen Kraftakt und stockt die Mitarbeiter des GBA massiv auf? Nein, diese Regierung hat einen anderen Weg gewählt. Um den Generalbundesanwalt nicht völlig zu überlasten, stellt dieser hunderte Verfahren gegen Terroristen einfach ein.
Diese islamistischen Terroristen können sich also wieder vollkommen frei auf den Straßen Deutschlands bewegen. Genau sind es 564 Terrorverdächtige, gegen die der Generalbundesanwalt die Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Peter Frank, der Generalbundesanwalt, benennt auch die Gruppen und Organisationen, die im 13. Regierungsjahr von Angela Merkel mittlerweile in Deutschland agieren. Neben Terroristen des Islamischen Staates und den afghanischen Taliban sind dies: Laschkar-e Taiba, pakistanische Taliban, Boko Haram, IS Westafrika, IS Sinai, IS Libyen, IS im islamischen Maghreb, IS Khorasan, Ansar al-Scharia in Libyen, Dschandschawid-Miliz im Sudan, Ogaden National Liberation Front oder al-Murabitun-Mujao in Mali. Und damit ist die Schreckensliste noch nicht einmal komplett.
Gegen Mitglieder und Unterstützer dieser Gruppen führt der GBA Terrorverfahren – oder besser gesagt: hat geführt. Nur in lediglich 18 Fällen wurden die Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Die knapp 550 weiteren Einstellungen wurden aus »eigenem Ermessen der Bundesanwaltschaft« eingestellt. Bei der Hierarchie innerhalb der Justizbehörden könnte die Überschrift genauso zutreffend lauten: »Auf Veranlassung des Bundesjustizministers wurden 550 Terrorverfahren eingestellt«.
Beim Lesen des Versuchs einer Rechtfertigung würde man am liebsten laut lachen, aber das lähmende Entsetzen gewinnt dann doch die Oberhand. Laut GBA würde es sich bei den eingestellten Terrorverfahren um »reine Auslandstaten« handeln, wie etwa die der radikalislamischen Taliban, die »deutsche Staatsschutzinteressen« nicht beeinträchtigen würden.
Kein ernstzunehmendes Problem?
Die gleiche Bunderegierung schickt seit 17 Jahren Bundeswehrsoldaten nach Afghanistan, um dort Krieg zu führen, gegen ebendiese Taliban. Seit dem unkontrollierten Flüchtlingsstrom operieren die Taliban auch in Deutschland, rekrutieren hier Gelder und Kämpfer und planen Operationen gegen deutsche Soldaten und Einrichtungen. Und der Generalbundesanwalt und das Bundesjustizministerium sehen keine »deutschen Staatschutzinteressen« verletzt, wenn Hunderte Terrorverfahren gegen afghanische Taliban in Deutschland eingestellt werden?
Im Juni 2017 verübten die Taliban einen verheerenden Terroranschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul mit 160 Toten und über 450 Verletzten. Wider besseres Wissen stritt die Bundesregierung anfänglich einen gezielten Anschlag auf die deutsche Botschaft ab. Erst als immer mehr Details publik wurden und das öffentliche Interesse an dem Terrorakt gesunken war, gab die Bundesregierung das nicht mehr zu Leugnende zu: Ein Taliban hatte versucht, mit einem Tanklaster, in dem eine 1000 Kilogramm schwere Sprengladung versteckt war, direkt zum Botschaftsgebäude vorzufahren. Ein aufmerksamer Wachmann verhinderte Schlimmeres und hielt den Tanklastzug an der Einfahrt 50 Meter vor dem Gebäude auf. Als der Taliban kontrolliert werden sollte, zündete er die enorme Sprengladung.
»Wäre der Tanklastzug auf den Vorhof der Botschaft gelangt und dort explodiert, dann wären alle Menschen in dem Gebäude getötet worden,« wird ein hoher Berliner Regierungsbeamter anonym zitiert. Dass diese Taliban-Terroristen sich nun ungestört von der Justiz in Deutschland ausbreiten und Strukturen aufbauen – dies ist für den Generalbundesanwalt offiziell kein ernstzunehmendes Problem, vor dem die Bevölkerung geschützt werden muss.
Staatsanwälte als Befehlsempfänger
Es ist offensichtlich, dass der Einstellung hunderter Verfahren gegen islamistische Terroristen keinerlei Sachabwägung zugrunde lag, sondern diese politisch gefordert und umgehend umgesetzt wurde. So unterliegt jeder Staatsanwalt dem Weisungsrecht seines Behördenleiters, dem Oberstaatsanwalt, der wiederum dem Generalstaatsanwalt unterstellt ist. Der Generalstaatsanwalt untersteht direkt der Dienst-und Fachaufsicht durch den Landesjustizminister. Der jeweilige Landesjustizminister kann dadurch nach seiner eigenen politischen Überzeugung direkt in Strafverfahren eingreifen.
Er kann »Anweisungen erteilen, Ermittlungen aufzunehmen oder fallen zu lassen, anzuklagen oder einzustellen«, wie der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, scharf kritisiert. Beim Generalbundesanwalt ist der politische Einfluss noch gravierender. Dieser wird vom Bundesjustizminister mit Zustimmung des Bundesrates ernannt und bekleidet trotz seiner hervorgehobenen Stellung nur einen Posten als politischer Beamter. Die Definition dieses Amtes lautet: »Politischer Beamter ist ein Beamter, wenn er ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss (vgl. § 30 Abs. 1 BeamtSt).«
Der oberste Terrorermittler der Bundesrepublik Deutschland ist somit kein unabhängiger Jurist, sondern ein regierungskonformer Politiker. In so gut wie jedem anderen Rechtsstaat ist dies anders. Staatsanwaltschaften und erst recht die Generalstaatsanwaltschaft sind dort wirklich unabhängig und unterliegen keiner Kontrolle und Steuerung durch die Politik. Trotz immer lauter werdender Kritik weigert sich die Politik, Macht abzugeben, und behält die Kontrolle über die Justiz.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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