Torsten Groß
Vor der eigenen Türe kehren – Voßkuhle jammert über »Populismus«
Nach 12 Jahren am Bundesverfassungsgericht geht die Amtszeit von Präsident Andreas Vosskuhle zu Ende. In einem längeren Interview mit der Wochenzeitung DIE ZEIT gibt Vosskuhle, der 2008 auf Vorschlag der SPD zum Bundesverfassungsrichter gewählt wurde, den »liberalen Eliten« eine Mitverantwortung für den Aufstieg des »Populismus« in Deutschland. »Ein wichtiger Aspekt ist, glaube ich, dass die liberale Elite die – wenn Sie so wollen –‚ ›normalen‹ Menschen etwas aus dem Blick verloren hat«, führt der Jurist aus.
Viele Menschen hätten das Gefühl, mit ihren Problemen alleingelassen zu werden. Die Politik interessiere sich eher für Menschen, die »offensichtlich diskriminiert werden«, verliere dabei aber »die große Mitte« aus dem Blick, diejenigen Bürger also, »die eher unter dem Radar ein normales Leben leben«, so Voßkuhle.
Die Äußerungen des noch amtierenden Verfassungsgerichtspräsidenten sind durchaus kritikwürdig, denn sie weisen eine erkennbare politische Schlagseite auf. Der im Interview problematisierte »Aufstieg des Populismus« ist offenkundig auf die AfD gemünzt, was die für einen Verfassungsrichter eigentliche gebotene parteipolitische Neutralität vermissen lässt, zumal der Begriff »Populismus« sowohl in der Wissenschaft als auch in der öffentlichen Debatte negativ konnotiert ist.
Und wenn Voßkuhle von »liberalen Eliten« spricht, dann ist das eine schönfärberische Umschreibung für das größtenteils linksgewirkte Establishment in Deutschland!
Davon unabhängig stellt sich die Frage, ob nur die Politik für die zunehmende Verdrossenheit weiter Teile der Bevölkerung verantwortlich ist oder ob nicht auch das Bundesverfassungsgericht einen Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet hat. Unter der Ägide von Voßkuhle hat sich das Bundesverfassungsgericht erkennbar »politisiert« und seine Entscheidungen zunehmend am linken Zeitgeist ausgerichtet. Beispiele sind die steuerrechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe beim Ehegattensplitting 2013, das sog. »Kopftuchurteil« von 2015, mit dem Karlsruhe das Verbot des Tragens dieser islamischen Kopfbedeckung für Lehrkräfte kippte, oder die ganz im Sinne der Gender-Ideologie verfügte Eintragung eines »dritten Geschlechts« im Personenstandsregister. Als besonders folgenschwer erwies sich die Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18. Juli 2012. Das Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied damals, dass die nach diesem Gesetz an Asylbewerber, geduldete Ausländer und vollziehbar ausreisepflichtige Personen gezahlten Geldleistungen »evident unzureichend« waren, um ein »menschenwürdiges Existenzminimum« zu gewährleisten.
Gleichzeitig legten die Richter in einer Übergangsregelung fest, dass sich die Höhe dieser Leistungen bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle an den Hartz-IV-Sätzen zu orientieren habe. Dieses Urteil war nach Meinung der Experten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den sprunghaften Anstieg der Zahl von Asylanten ab Herbst 2012 ursächlich, bei denen es sich vornehmlich um Armutszuwanderern aus Balkanländern handelte.
Diese Entwicklung begünstigte zweifellos die Entstehung der AfD, die im März 2013 gegründet wurde und bei der Bundestagswahl im gleichen Jahr aus dem Stand fast fünf Prozent der Stimmen holte.
Die generösen Sozialleistungen für Asylsuchende waren zudem ein wichtiger Pullfaktor, der den Massenzustrom von »Flüchtlingen« aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 befeuerte.
Davon profitierte wie keine andere Partei die »populistische« AfD, die zunächst in zahlreiche Landtage und 2017 mit einem Stimmenanteil von 12,6 Prozent auch in den Deutschen Bundestag einzog.
Mit seiner Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht also maßgeblich dazu beigetragen, dass sich große Teile des Bürgertums von den Altparteien abwandten und aus Protest gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung Merkel die »Populisten« von der AfD unterstützten.
Auch die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB), für die der Zweite Senat des Gerichts unter Vorsitz von Voßkuhle verantwortlich zeichnet, könnte der AfD Auftrieb geben. Am 5. Mai hat sich Karlsruhe in einem als historisch bezeichneten Urteil erstmals gegen den Europäischen Gerichtshof gestellt und die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank als eine unrechtmäßige Kompetenzüberschreitung gerügt.
Die EZB muss nun innerhalb von drei Monaten darlegen, dass ihr Handeln tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist. Geschieht dies nicht, darf sich die Deutsche Bundesbank, die knapp 21,5 Prozent des EZB-Kapitals hält, nicht mehr am Anleihekaufprogramm der Zentralbank beteiligen. In diesem Fall könnten sich weitere EU-Staaten veranlasst sehen, ihre Mitwirkung an den Liquiditätsmaßnahmen zu hinterfragen bzw. einzustellen, zumal das Haftungsrisiko für die anderen Mitglieder nach dem Ausscheiden Deutschlands stiege. Aber was geschieht dann? – Zweck der ultralockeren EZB-Geldpolitik mit Nullzins und dem Billionen schweren Erwerb von öffentlichen Anleihen auf dem Sekundärmarkt ist es, den hoch verschuldeten Staaten Südeuropas Zeit zu verschaffen, damit die ihre Wirtschaft durch entschlossene Reformen wettbewerbsfähig machen. Doch diese Reformen sind bislang ausgeblieben, weil der Widerstand in den Bevölkerungen dieser Länder gegen tiefgreifende soziale Einschnitte zu groß ist.
Die Schuldensituation Südeuropas hat sich deshalb trotz der EZB-Hilfen in den letzten Jahren sogar verschärft, und das bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Muss die Notenbank ihr Ankaufprogramm einstellen, weil Deutschland und ggf. weitere Staaten ausscheren, gibt es im Wesentlichen zwei Alternativen: Entweder zerbricht die Währungsunion an den ökonomischen Gegensätzen zwischen Nord und Süd. Oder die Schulden in der Eurozone werden durch die Ausgabe gemeinsamer Anleihen (sog. Eurobonds) vergemeinschaftet. Der deutsche Steuerzahler müsste dann für Kredite haften, die andere Euro-Länder aufnehmen. Eurobonds sind also nichts anderes als eine Gruppenhaftung, die erhebliche Risiken für die stabilitätsorientierten Staaten Nordeuropas mit sich bringen würden. Der Weg in die Transferunion, der durch die Geldpolitik der EZB zugunsten der Südländer bereits seit Jahren beschritten wird, wäre dann vollendet!
Eine echte Transferunion, also ein Umverteilungsmechanismus in der Eurozone, wäre wegen der damit verbundenen Risiken und Belastungen für die solide wirtschaftenden Staaten letztlich nur durchsetzbar, wenn es auch eine einheitliche europäische Fiskalpolitik gäbe, also eine gemeinsame Haushalts- und Schuldenpolitik in der Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), umgesetzt von einer zentralen Europäischen Wirtschaftsregierung (EWiR). Genau diese Konsequenz zieht der frühere EU-Parlamentspräsident Marin Schulz (SPD) stellvertretend für weite Teile des politischen Establishments in Deutschland aus dem Karlsruher Richterspruch.
Schulz wörtlich: »Gewiss bewegt die Zentralbank hohe Summen – aber warum? Weil die Euro-Zone immer noch keine gemeinsame Wirtschaftspolitik und keine Wirtschaftsregierung hat. Das Karlsruher Urteil ist ein Appell, der Währungsunion endlich die politische Union hinzuzufügen.«
Die Realisierung dieser Forderung würde aber bedeuten, dass die Nationalstaaten noch sehr viel mehr Kompetenzen an Brüssel abgeben müssten, als das heute schon der Fall ist, ja praktisch entmachtet werden. Sollte es der EZB nicht gelingen, ihre Anleihekäufe innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ausreichend zu begründen und Deutschland aus dem Programm aussteigen müsste, dann steht uns eine fundamentale Debatte über die Zukunft der EU ins Haus. Von dieser Debatte würde zweifellos die »populistische« AfD profitieren, die sich als einzige Partei klar gegen einen europäischen Zentralstaat positioniert, der infolge des jüngsten Urteils aus Karlsruhe jetzt mehr denn je droht.
Auch mit dieser Entscheidung dürfte das Bundesverfassungsgericht den »Populismus« in Deutschland also stärken – wenn der sich nicht in Gestalt der AfD aufgrund innerparteilicher Querelen selbst zerlegt!
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Montag, 18.05.2020