Stefan Schubert
Wie der Rechtsstaat zerstört wird
Es existieren Zahlen, die sich nicht umdeuten lassen und die Auflösung des Rechtsstaates belegen. 150 000 und 556 000 sind solche Zahlen. In Deutschland sind Schätzungen zufolge 150 000 verurteilte Straftäter abgetaucht, und im Land halten sich 556 000 abgelehnte Asylbewerber auf und belasten weiterhin die Sozialkassen.
Im Schnitt dauert es 280 Tage, um einen offenen Haftbefehl zu vollstrecken. Dieser Durchschnittswert bezieht sich jedoch ausschließlich auf politisch und religiös motivierte Taten. Zu allen anderen Verbrechern, die sich auf freiem Fuß befinden, wie z. B. Mörder und Vergewaltiger, verweigert sich die Bundesregierung, Zahlen zu veröffentlichen. Wer wegen eines religiös motivierten Mordes verurteilt wurde, entgeht sogar bis zu 3224 Tage seiner Haft. Laut Aussage des Innenministeriums Schleswig-Holstein soll es sich bei rund 50 000 der 150 000 offenen Haftbefehle um kriminelle Ausländer handeln, die aus der Haft, vor der Verbüßung der vollen Haftstrafe, in ihr Heimatland abgeschoben wurden. Sollten diese wieder nach Deutschland einreisen, so droht ihnen die Inhaftierung und Verbüßung der restlichen Gefängnisstrafe – so weit die politische Theorie. Doch ohne Grenzkontrollen lässt sich eine illegale Wiedereinreise von Kriminellen weder verhindern noch aufklären oder sanktionieren.
Zwei-Klassen-Justiz in Deutschland
In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine regelrechte Zwei-Klassen-Justiz etabliert. Während immer mehr Verfahren wirklicher Straftaten von hoffnungslos überlasteten Staatsanwaltschaften eingestellt oder im Schriftverfahren abgeschüttelt werden, zeigt sich der Staat beim Eintreiben von Ordnungsgeldern hingegen knallhart und kompromisslos. Seit Jahren weisen Experten, wie der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, auf diese Aushöhlung des Rechtswesens hin. So musste eine Kommune in NRW unerwartet ein Haushaltsloch von 500 000 Euro stopfen. Ein wütender Bürger hatte einen Blitzautomaten zerstört und die Kommune diesen nicht umgehend ersetzt. Dieser Fall zeigt auf, dass der Politik nicht die Sicherheit im Straßenverkehr am Herzen liegt, sondern das Bußgeldsystem bei Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstößen hauptsächlich dem Abkassieren beim Bürger dient. Der Staat hat sich so zum Nutznießer von Gesetzesverstößen erhoben, die er dreisterweise in seine Haushaltsplanungen offen einkalkuliert. Und wenn der Bürger sich immer öfter an die Straßenregeln hält, ist die Politik nicht etwa zufrieden, sondern erhöht einfach den Druck, stellt zusätzliche Politessen ein und weist neue Parkverbotszonen aus. Den negativen Höhepunkt dieses Verhaltens stellt der bundesweite Blitzmarathon dar. Tausende Polizisten, die nicht Straftäter jagen, Bürger schützen oder versuchen das Gewaltmonopol in den No-go-Areas der Städte wiederzuerlangen, sondern die Autofahrer flächendeckend und bundesweit abkassieren. 2017 wurden dabei zwei Millionen Fahrzeuge kontrolliert, bei 72 000 Verstößen wurde abkassiert.
Wo bleibt der Haftbefehl-Marathon?
Die Prioritäten des Staates sind offenkundig, sonst hätte er längst bundesweite Aktionstage zur Vollstreckung von Haftbefehlen angeordnet. Warum gehen alle Polizeieinheiten nicht halbjährlich auf Verbrecherjagd? Warum nicht quartalsweise oder gar einmal monatlich? Die ehrliche Antwort ist desillusionierend. Es würde zwar das Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit für die Bevölkerung erhöhen, es bringt aber kein Geld ein, im Gegenteil, es kostet sogar noch Geld. Auch würde die kaputtgesparte Justiz diese Sicherheitsoffensive verwaltungstechnisch gar nicht bewältigen können. Zudem wurden in den letzten Jahren massiv Haftplätze abgebaut, um marode Haushalte zu sanieren. Der Staat gibt das Geld lieber für umstrittene Integrationsmaßnahmen und Entwicklungshilfe aus, anstatt Bürger vor Straftätern zu schützen.
Staatsversagen – 556 000 abgelehnte Asylbewerber sind noch im Land
Recht, welches nicht durchgesetzt wird, verliert jegliche Legitimation. Der Rechtsstaat schafft sich damit gleich mit ab. Obendrein erleidet die Demokratie als Ganzes schweren Schaden, denn unser Rechtswesen leitet sich vom Grundgesetz und gewählten Parlamenten ab. So hat die Bundesregierung seit der Zuspitzung der Flüchtlingskrise willkürlich und ohne Rechtsgrundlage beschlossen, die 1,5-millionenfache illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Dieser anhaltende Verfassungsbruch ist so eklatant, dass damit offiziell Urteilssprüche begründet werden. In dem Verfahren des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 13 UF 32/17) wurde dies in der Urteilsbegründung klar benannt: »Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 und 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt«, so lautet die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Koblenz.
»Die rechtsstaatliche Ordnung ist außer Kraft gesetzt«
Zum Stichtag 31. Dezember hielten sich 556 000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland auf. Aktuellere Zahlen des eigenen Staatsversagens hat die Bundesregierung noch nicht veröffentlicht. Mittlerweile verbreiten linke NGOs offen Tipps zur Rechtsbeugung und verraten mit welchen Tricks und Lügen sich das deutsche Recht nur allzu willig aushebeln lässt. Das immer noch vorhandene bürokratische Chaos der Flüchtlingskrise leistet dieser politisch geduldeten Rechtsbeugung zusätzlichen Vorschub. So kann ein untergetauchter Ausländer zwar für das Ausländeramt und damit für Abschiebungen unauffindbar sein, jedoch gleichzeitig unter einer konkreten Adresse Sozialhilfe beziehen. Ein Datenabgleich findet nicht statt. Dem großen und knallharten Abkassieren von Verkehrssündern steht der millionenfache Rechtsbruch in der Flüchtlingskrise gegenüber. Dass bei dieser Zwei-Klassen-Justiz Unmut und Politikverdrossenheit in der Bevölkerung ansteigen, ist nicht verwunderlich.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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