Stefan Schubert

Wie Politik und Medien die ganze Wahrheit über Corona-Tests verschweigen

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Seit nunmehr 10 Monaten werden 83 Millionen Bürger dieses Landes durch die Corona-Zwangsmaßnahmen drangsaliert. Über 60 verhängte Einschränkungen haben Gerichte deutschlandweit per sofortiger Verfügung wieder aufgehoben. Diese seien schlicht »rechts- und verfassungswidrig«, so lauteten die Urteile. Um den Anschein eines demokratischen Rechtsstaates zu wahren, wird seit Monaten eine perfide Angstkampagne betrieben, die regelrecht Panik verbreitet und dazu die durch PCR-Tests festgestellte Anzahl der »Infizierten« benutzt. Doch diese Testergebnisse werden nicht vollständig kommuniziert, wichtige Erkenntnisse werden den Betroffenen und der Bevölkerung verschwiegen. Die Quarantäne-Pflicht beispielsweise hätte nach den vorliegenden vollständigen Testergebnissen niemals verhängt werden dürfen.

Ausgangssperren, Maskenpflicht, Berufsverbote, Reisebeschränkungen, Quarantäne, Zensur und Denunziation sind seit Monaten Teil der Repressionen im neu installierten Corona-Staat. Der Bundestagsvizepräsident Kubicki fordert aktuell, was ich bereits seit Monaten, auch in meinem Buch Vorsicht Diktatur!, eingefordert habe. Einem regierungskritischen Journalisten wird das, was Monate später nun endlich auch ein Bundestagsvizepräsident anprangert, jedoch als Verschwörungstheorie ausgelegt. So darf laut Grundgesetz weder das Parlament, noch die demokratische Gewaltenteilung permanent ausgehebelt und vorsätzlich übergangen werden. »Wenn wir als Parlament unsere Aufgabe jetzt nicht wahrnehmen, dann hat die Demokratie einen dauerhaften Schaden.

Es ist die Aufgabe des Parlaments, wesentliche Entscheidungen zu treffen, und nicht die Aufgabe von Regierungsmitgliedern«, lautet der eindringliche Warnruf von Kubicki.

Corona-Diktatur droht dauerhaft installiert zu werden

Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, fährt schwere Geschütze auf und wirft der Bundesregierung die Installierung eines »Corona-Sonderrechtsregimes« vor.

Dass die Politikelite, wie eine Frau Merkel, ein Herr Söder oder ein Herr Spahn, sich dieser fundamentalen Kritik verweigert und ihr antidemokratisches Wirken trotzdem immer weiter vorantreibt, belegt auch der geplante Ausbau der Sonderrechte für Jens Spahn. Auch dies soll am Parlament vorbei beschlossen werden. Am Wochenende war durchgesickert, dass das Bundesgesundheitsministerium im Eilverfahren die Sonderrechte für Spahn über den 31. März 2021 hinaus verlängern und zudem noch ausbauen will. Dazu soll eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes Spahn dazu ermächtigen, eigenverantwortlich Verordnungen zu erlassen, »soweit dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist«, heißt es in dem Entwurf.

0,05 Prozent »Infizierte« klingt nicht dramatisch genug

Als Rechtfertigung für diesen totalitären Corona-Staat führen Politik und Medien vornehmlich den sogenannten Inzidenzwert an. Wenn »50 von 100 000« Einwohnern positiv auf Corona getestet werden, erklärt die Politik das Gebiet kurzerhand zum Risikogebiet und verhängt weitreichende Zwangsmaßnahmen. Die Grenze des Inzidenzwertes 50 ist recht willkürlich von der Politik festgelegt worden, eine wissenschaftliche Rechtfertigung dafür ist nicht bekannt. Dass dieser Wert nun auch immer öfter auf 35 herabgesetzt wird, ist rational nicht mehr nachvollziehbar, sondern scheint eher dem Ego der Politik geschuldet zu sein.

Die wenigsten Bürger haben sich wahrscheinlich bewusst gemacht, was 50 von 100 000 in der Realität bedeutet. Dieser Wert der »Corona-Positiven« beläuft sich nämlich auf 0,05 Prozent – in einem sogenannten Risikogebiet. Stellen Sie sich einmal vor, in der mit apokalyptischer Freude verbreiteten Schlagzeile »Hamburg hat bei den Corona-Neuinfektionen eine kritische Marke überschritten: Der Inzidenzwert überstieg am Montag die Grenze von 50. Jetzt drohen weitere Einschränkungen« würde anstatt der 50 der Wert von 0,05 Prozent stehen.

Die verbreitete Panik von Politik und Medien würde sich umgehend selbst entlarven und der Lächerlichkeit preisgeben.

Nun nähern wir uns dem entscheidenden Punkt.

Nehmen Sie einen Alkoholtest an, bei dem das Gericht anschließend nicht unterscheidet, ob er bei Ihnen 0,1 Promille oder 2 Promille anzeigt? Die verhängten Zwangsmaßnahmen gegen Sie wären identisch.

Ähnlich verhält es sich mit dem PCR-Corona-Test, der nicht unterscheidet, ob Sie erkrankt sind, Symptome zeigen, eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus benötigen oder vollkommen symptomfrei sind und gesund im Wald joggen können. Wenn das Gesundheitsamt Sie als »Infizierten« einstuft, werden Sie unweigerlich zum Adressaten schwerster Grundrechtseinschränkungen (Quarantäne, Reise- und Berufsverbote etc.). Dazu Ihre Familie meist gleich mit. Nahezu alle Labore wissen dann über den Grad Ihrer Corona-Viruslast genauestens Bescheid und melden dies den Gesundheitsämtern weiter. Das Perfide dabei ist, dass das vollständige Testergebnis den Betroffenen dennoch systematisch und flächendeckend verschwiegen wird. Die Behörden wissen also ganz genau, ob Ihre Viruslast so gering ist, dass man Sie weder als »Infizierten« bezeichnen kann, noch, dass eine Gefahr von Ihnen als Virusverbreiter besteht. Dieser Ct-Wert entsteht automatisch bei jedem PCR-Test und liegt allen Laboren ohne jegliche weitere Testungen vor. Der Ct-Wert ist der Hauptbestandteil des Tests, denn er zeigt an, wie viele Runden die PCR laufen muss, bis der hochsensitive Test einen positiven Corona-Befund ergibt. So ist es mittlerweile wissenschaftlich unbestritten, dass ein Ct-Wert von 10–15 auf eine hohe Viruslast hinweist, aber ein Ct-Wert von mehr als 30 als unbedenklich gilt. Viele Labore stoppen die Analyse aber nicht bei 30, sondern führen diese bis zu einem Ct-Wert von 40 durch.

Selbst in der New York Times werden diese Zusammenhänge nun offen eingeräumt: »Für Aufsehen sorgte in dieser Woche ein Artikel in der ›New York Times‹, der berichtete, dass Testdaten aus Nevada, Massachusetts und New York nahelegen, dass bis zu 90 Prozent der PCR-Tests so hohe Ct-Werte zeigen, dass die Patienten kaum noch Viren hatten. Der Epidemiologe Michael Mina von der Harvard Universität plädiert deshalb dafür, den Ct-Grenzwert auf 30 festzulegen.«

Selbst in der regierungskonformen Süddeutschen Zeitung findet man einen entsprechenden Artikel. Dort heißt es: »Ob jemand trotz eines positiven Corona-Tests nicht mehr ansteckend ist, kann der sogenannte Ct-Wert zeigen. Dieser Laborwert gibt an, wie viele Zyklen ein PCR-Test durchlaufen musste, um ein positives Ergebnis zu zeigen. Je höher der Wert, desto weniger Virusmenge ist vorhanden. Bei Proben mit viel Virusmaterial schlägt der Test oft schon nach 15 Ct-Runden an. Ab etwa 30 Runden findet sich in der Regel aber kein Virus mehr, das vermehrungsfähig wäre (…) Der Reiserückkehrer Traxel hatte bei seinem Test im September einen Ct-Wert von 40, einen der höchstmöglichen überhaupt. Sein Gesundheitsamt im Rhein-Erft-Kreis zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt. Obwohl er das Amt darauf hingewiesen habe, dass er im März schon erkrankt war, ordnete es erneut eine zehntägige Isolation an. Seine Freundin musste als enge Kontaktperson trotz negativem Corona-Test ebenfalls 14 Tage in Quarantäne. ›Ich verstehe das nicht‹, sagt Traxel.«

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Was in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist – in vielen Krankenhäusern arbeiten Ärzte und Krankenschwestern mit einem positiven Corona-Test weiter, wenn der Ct-Wert höher als 30 liegt. Dies bestätigt der Virologe Dittmer aus Essen, der angibt, dass Ärzte mit einem hohen Ct-Wert und einem zusätzlichen Antikörpertest als gesund betrachtet und entsprechend weiter praktiziert hätten.

Das Robert-Koch-Institut verzeichnet in seinen Lagemeldungen für Deutschland 2020 die Summe von rund 20 Millionen Tests und kommt so auf eine Anzahl von knapp 380 000 »Positiv-Getesteten«. Wie viele Zehn- oder Hunderttausende willkürlich trotzdem mit Zwangsmaßnahmen drangsaliert wurden, ist nicht bekannt. Durch das Beherbergungsverbot zur Herbstferienzeit, was mittlerweile in den meisten Fällen als rechts- und verfassungswidrig von Gerichten aufgehoben wurde, waren Hundertausende vollkommen gesunde Menschen gezwungen, sich und ihre Familien testen zu lassen. Wie viele Bürger dann als »Infizierte« eingestuft wurden, trotz eines widerlegenden Ct-Wertes, ist nicht bekannt. Die Bundesregierung, das Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsämter verweigern den Bürgern in vielen Fällen ihre vollständigen Resultate. Medizinische oder organisatorische Gründe gibt es dafür nicht. Eines hingegen wird nun immer deutlicher: Die Zwangsmaßnahmen für Millionen Menschen hätten nach den vollständigen Testergebnissen niemals verhängt werden dürfen.

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Donnerstag, 22.10.2020